Bekanntmachung der Auslegungsbeschlüsse nach § 3 Absatz 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes „Bernlohe Ost“ im Planbereich 25-01, Plan Nr. 25-01 in Aalen-Waldhausen vom 5. Dezember 2023 (HPC AG, Harburg), Begründung mit Umweltbericht vom 5. Dezember 2023 (HPC AG, Harburg) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 25-01 sowie 115. FNP-Änderung im Bereich „Bernlohe Ost“ in Aalen-Waldhausen 

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 25-01 gebilligt.
 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Bernlohe Ost“ in Aalen-Waldhausen (115. FNP-Änderung) gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern.  

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Veröffentlichung im Internet.
 
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Kreisstraße 3289 zwischen Bernlohe und Arlesberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstücke mit der Flurstücksnummern 2566 und Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2565 und 2567 der Gemarkung Waldhausen, Stadt Aalen. Der Bebauungsplan gilt ggf. auch für die außerhalb des Sondergebiets gelegenen Ausgleichsfläche auf einer Teilfläche von Flurstück Nr. 2539 der Stadt Aalen, Gemarkung Waldhausen mit einer Fläche von ca. 8.000 m², welche diesem Bebauungsplan zugeordnet ist.
 
Die Größe des Plangebiets (räumlicher Geltungsbereich) beträgt ca. 13,4 ha. Davon sind ca. 2,7 ha als Grünflächen ausgewiesen. Zusätzlich werden ca. 0,8 ha extern gelegene Ausgleichsflächen festgesetzt, da diese als Ergebnis der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich sind. Dieser Bedarf ergibt sich insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Ersatzlebensraum für Offenlandbrüter wie Feldlerchen und Wiesenschafstelzen.
 
Die Stadt Aalen hat sich 2021 das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Zu einer erfolgreichen Umsetzung der Klimaneutralität ist ein weiterer Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort erforderlich. Aus diesem Grund sollen im Stadtgebiet Aalen mehrere Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV-Analgen) zur klimaneutralen Stromgewinnung errichtet werden. Aktuell gibt es im Stadtgebiet bislang PV-Anlagen im Siedlungsbereich auf Gebäudedächern und Fassaden. Um die Ziele der Klimaneutralität und der Energiewende zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau von PV-Anlagen sowohl im Siedlungsbereich als auch ergänzend dazu im Außenbereich notwendig.
 
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung mit Umweltbericht sowie die Planunterlagen zur 115. FNP-Änderungen erfolgt in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Internet unter www.aalen.de/planungsbeteiligung oder unter www.aalen.de/Entwickeln/Bauen/Bauleitplanung. Die Planunterlagen können dort eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind von Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07361 – 52-1511 oder per E-Mail stadtplanungsamt@aalen.de). Auskünfte werden ebenfalls im Stadtplanungsamt gegeben.
 
Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
 
Zu den Planentwürfen werden zu folgenden Themen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:
Verkehr, Lärm, Abwasser, Gewässerbau/ Hochwasserschutz, Grundwasser, Gehölz- und Baumbestand, Denkmalschutz, Tiere und Pflanzen, Mensch, Energie, Telekommunikation, Geologie/Bergbau.
 
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Teil der Auslegung:
Belange der Umwelt zu den Schutzgütern
Mensch Pflanzen, Tiere und Biotope Boden Wasser Klima/ Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter
(HPC AG, Harburg 05.12.2023)
 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (planverfahren@aalen.de oder über das eingerichtete Kontaktformular unter www.aalen.de/planungsbeteiligung) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30, 73430 Aalen) sowie in den Gemeinden Essingen, Hüttlingen und im Rathaus Waldhausen abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
 
Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplan-Änderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
 
Aalen, 22. März 2024
Bürgermeisteramt Aalen
 
 
 
Steidle
Erster Bürgermeister