Bekanntmachung der Auslegungsbeschlüsse nach § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7“ im Planbereich 34-01, Plan Nr. 34-01/1 in Aalen-Ebnat vom 12. Februar 2024 (Büro LKP+, Mutlangen / Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), Begründung mit Umweltbericht vom 12. Februar 2024 (Büro LKP+, Mutlangen) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-01/1 sowie 97. FNP-Änderung „Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7“ in Aalen-Ebnat 

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe des oben genannten Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-01/1 gebilligt.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021 im nördlichen, südlichen und östlichen Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereichs wurde zugestimmt.
 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7“ in Aalen-Ebnat (97. FNP-Änderung) gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021 im nördlichen, südlichen und östlichen Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereichs wurde zugestimmt.
 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7“ in Aalen-Ebnat (97. FNP-Änderung) gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern. 
 
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs der 97. FNP-Änderung weicht von der Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021 im nördlichen und östlichen Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Änderungsbereichs wurde zugestimmt.
 
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind Grundlage für die Planfassung für die 1. Veröffentlichung im Internet.
 
Folgender rechtskräftiger Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-01/1 überlagert wird:
Rechtskräftiger Bebauungsplan: Plan Nr. 33-01, „Nordumfahrung Ebnat“; in Kraft seit 01.08.2018
 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aalen-Ebnat, am nordöstlichen Ortsrand Ebnats im Bereich der Gewanne „Gussenfeld“ und „Vorderer Stumpf“, auf einer Höhe von ca. 624 m ü. NN und schließt nordöstlich der neu gebauten Nordumfahrung Ebnat an. Östlich befindet sich die L1076, welche weiter nach Waldhausen führt. Nach Norden und Westen hin grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Flächen. Südlich des Plangebietes, angrenzend an die B29a, besteht das Gewerbegebiet „Jurastraße“. Die Ortsmitte befindet sich ca. 1.200 m südlich.
 
Die Größe des Plangebiets (räumlicher Geltungsbereich) des Bebauungsplans beträgt ca. 16,7 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 3142/1, 3161, 3162, 3162/1, 3163/1, 3171/1, 3172, 3173, 3174, 3175 und 3176 sowie Teilflächen der Flurstücke 1783/11, 3142, 3159, 3163, 3164, 3169, 3170, 3171, 3177, 3179, 3425, 3426, 3427, 3428, 3429 und 3434/1.
 
Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung weicht von der Abgrenzung des Bebauungsplans ab, da unter anderem die bestehenden Straßenflächen der L1076 und B29a nicht beinhaltet sind. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 3142/1, 3161, 3162, 3162/1, 3163/1, 3171/1, 3172, 3173, 3174 und 3175 und beträgt ca. 14,8 ha.
 
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Grundlagen für die Ausweisung der dringend erforderlichen Gewerbebauflächen für die Stadt Aalen unter dem Aspekt einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Gewerbestandortes Ebnat. Durch die Lage des Plangebiets an der B29a Richtung Aalen, der L1076 sowie der A7 entstehen Lagevorteile und Standortqualitäten, welche derzeit in der Umgebung nicht geboten werden können. Auch gemäß Gewerbeentwicklungskonzept der Stadt Aalen ist der Ortsteil Ebnat ein Schwerpunkt für die künftige Gewerbeentwicklung. Ziel ist die zukünftige gewerbliche Entwicklung hier zu fördern und Synergien mit dem bestehenden Gewerbegebiet zu nutzen. Für das Plangebiet besteht der konkrete Ansiedlungswunsch der Carl Zeiss AG, welche hier einen zukunftsfähigen Produktions- und Arbeitsplatzschwerpunkt realisieren möchte. Parallel ist der wirksame Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.
 
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung mit Umwelt-bericht sowie die Planunterlagen zur 97. FNP-Änderungen erfolgt in der Zeit vom 11. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 im Internet unter www.aalen.de/planungsbeteiligung oder unter www.aalen.de/Entwickeln/Bauen/Bauleitplanung. Die Planunterlagen können dort eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 11. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind von Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07361 – 52-1511 oder per E-Mail stadtplanungsamt@aalen.de). Auskünfte werden ebenfalls im Stadtplanungsamt gegeben.
 
Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
 
Zu den Planentwürfen werden zu folgenden Themen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:
Verkehr, Lärm, Abwasser, Regenwasserbewirtschaftung, Grundwasser, Gehölz- und Baumbestand, Denkmalschutz/Archäologie, Altlasten und Bodenschutz, Tiere und Pflanzen, Mensch, Geologie, Landwirtschaft.
 
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Teil der Auslegung:
 
Begründung mit Umweltbericht (LKP+, Mutlangen, 12.01.2024):
 
Pflanzen / Tiere:
Wiesen- und Ackerflächen durch intensive Nutzung vorbelastet Insgesamt 3 Reviere der Feldlerche durch Bebauung und Kulissenwirkung betroffen Turmfalke, Fledermäuse und Höhlenbrüter durch Wegfall der Scheune betroffen geschützte Biotope entlang der Bundes- und Landesstraße entfallen teilweise insgesamt hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes, artenschutzrechtliche Konflikte können nur durch entsprechende Vermeidungs- und Minimierungs- sowie CEF- Maßnahmen ausgeschlossen werden
 
Boden:
Hochwertiger Oberboden (Vorbehaltsflur Stufe 1) auf 13,6 ha Eingriffe in Boden notwendig insgesamt hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes
 
Wasser:
durch Neuversiegelung erfolgt raschere Ableitung des Wassers Neuversiegelung auf 11,8 ha durch geplante Bebauung Versickerung geplant Lage des Plangebiets im Wasserschutzgebiet Zone III, jedoch Unterschreitung der 50-Tage-Regel hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes aufgrund der großflächigen Versiegelung zu erwarten
 
Klima / Luft:
ungestörter Luftaustausch durch Siedlungsrandlage luftklimatische Situation durch Lage an B29a und L1076 sowie dem Gewerbegebiet Jurastraße beeinträchtigt
 
Landschaftsbild / Erholung:
teilweise durch bestehende anthropogene Überformung vorbelastet (bspw. 380-kV Höchstspannungsleitung, 20-kV Mittelspannungsleitung, etc.) erhebliche Auswirkungen aufgrund der geplanten Kubaturen zu erwarten - Fernwirkung Erholungsinfrastruktur bleibt erhalten und kann weiter genutzt werden, jedoch kommt es im Nahbereich zu Einschränkungen durch Wirkung der Gebäude
 
Mensch / Gesundheit:
Mehrbelastung von Verkehr und Lärm in den bestehenden Siedlungsbereichen zu erwarten Überschreitung der Lärmrichtwerte auch teilweise im Plangebiet zu erwarten
 
Kultur- und Sachgüter:
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich archäologische Verdachtsflächen - Sondierungen ergaben keine Funde für die Flächen des Plangebiets
 
Wechselwirkungen:
keine
 
Sonstige:
keine
 
Stellungnahmen / Abwägung:
 
RP Stuttgart - Denkmalschutz:
Hinweis auf bestehende Bodendenkmäler innerhalb des Plangebiets
 
RP Stuttgart - Landwirtschaft:
Vorhaben liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz Eingriff in für die Landwirtschaft gut geeignete Böden - Vorbehaltsflur Stufe 1 Der Flächenverbrach ist insgesamt kritisch zu sehen, da der Landwirtschaft weitere Flächen entzogen werden
 
RP Stuttgart - Raumordnung:
Vorhaben liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz
 
ANO:
Durch den Entzug der Flächen werden möglicherweise landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet Nistplätze für Wildtiere gehen verloren es bestehen Bedenken bzgl. der Abwasserentsorgung
 
Regionalverband:
Vorhaben liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz
 
RP Freiburg:
Hinweise zu vorhandenen Geodaten
 
Landratsamt Ostalbkreis - Gewerbeaufsicht:
Hinweise zu notwendigen Schutzstreifen bei Stromleitungen Hinweise zu möglicherweise notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
 
Landratsamt Ostalbkreis - Wasserwirtschaft:
Hinweis auf Lage des Plangebiets im Wasserschutzgebiet Zone III Hinweis auf Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes
 
Landratsamt Ostalbkreis - Landwirtschaft:
Eingriff in für die Landwirtschaft gut geeignete Böden - Vorbehaltsflur Stufe 1
 
Landratsamt Ostalbkreis - Naturschutz:
Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist zu erstellen Artenschutz ist zu beachten
 
 
 
 
 
Gutachten:
 
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Büro Visualökologie, 12.12.2023): Fledermäuse, Haselmaus, Brutvögel, Insekten, Reptilien, Amphibien, Pflanzen. Fachbeitrag Verkehr (Modus Consult, Februar 2024): Verkehrsanbindung, Verkehrsmengen, ÖPNV-Anbindung; Mobilitätsarten Schalltechnische Untersuchung (Brenner Bernard, Februar 2017): Verkehrslärm. Archäologische Sondage (Landesamt für Denkmalpflege, 16.11.2023): Untersuchung aufgrund des archäologischen Prüffalls „Wüstung Siegenweiler oder Sieghardsweiler“ – ohne Befund für das Plangebiet.
 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (planverfahren@aalen.de oder über das eingerichtete Kontaktformular unter www.aalen.de/planungsbeteiligung) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30, 73430 Aalen) sowie in den Gemeinden Essingen, Hüttlingen und im Rathaus Ebnat abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
 
Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplan-Änderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
 
Aalen, 22. März 2024
Bürgermeisteramt Aalen
 
 
 
 
Steidle
Erster Bürgermeister