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Beschlüsse, die in öffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses bzw. des Verwaltungsausschusses gefasst wurden

 

Der Technische Ausschuss der Gemeinde Essingen
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2011
die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

1. Stellungnahme zu Bauvorhaben:

a) Bauherr: Martin Tschürtz, Schultheißenhöfle, 73434 Aalen Bauvorhaben: Erstellung eines Dreifamilienhauses mit 4 Garagen, Flst. 1190/16, Galgenweg 4, Essingen Der Bauherr plant Neubau eines Dreifamilienhauses mit 4 Garagen und einem Stellplatz. Es wurde hierzu ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Technische Ausschuss hat vom Vorhaben Kenntnis genommen und das erforderliche Einvernehmen erteilt, wobei dem Bauherren ausdrücklich geraten wird, einen weiteren Stellplatz herzustellen.

b) Bauherr: Tamara und Dr. Frank Treubel, Kantstraße 6, 73431 Aalen Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Teilflurstück 1802/2, Rosensteinblick 14/1 in Essingen Nachdem das gesamte Grundstück Fohlochweg 12 (Flst. 1802/2) von den Besitzern nicht veräußert werden konnte, wurde von den Bauherren ein 500m² großes Teilstück erworben. Die Bauherren planen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus im sogenannten „Toskana-Stil“ mit Zeltdach. Der Zugang zum Haus und die Zufahrt zur bestehenden Doppelgarage erfolgt vom Rosensteinblick aus. Es wurde hierzu ein Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs eines einfachen Bebauungsplanes, so dass es nach den Vorschriften des unbeplanten Innenbereichs zu beurteilen ist und hierdurch des Einvernehmens der Gemeinde bedarf. Der Technische Ausschuss hat vom Vorhaben Kenntnis genommen und das erforderliche Einvernehmen erteilt.

c) Bauherr: Carl Zeiss 3 D Automation GmbH, Schnaitbergstr. 3, 73457 Essingen Bauvorhaben: Aufstellung von 2 Bürocontainern (zweigeschossig),Flst.1320/4, Schnaitbergstraße 3, Essingen Am 21.09.2004 erteilte das Landratsamt Ostalbkreis die Baugenehmigung zur Aufstellung von 2 Bürocontainern auf dem Flst. 1320/4 auf 5 Jahre befristet bis zum 30.09.2009. Nachdem die Frist zur Verlängerung der Baugenehmigung verstrichen ist, wurde nun ein neuer Bauantrag eingereicht. Bei den geplanten Bürocontainern handelt es sich um 2 zweigeschossige Container, die auf dem Parkplatz vor dem Gebäude aufgestellt werden. Zum Hauptgebäude gibt es keine direkte Verbindung. Der Zugang erfolgt über Außentüren. Die 2 übereinander errichteten Container werden über eine innenliegende Wendeltreppe verbunden. Die Büroräume schaffen Platz für 3 CAD-Arbeitsplätze. Da kein zusätzliches Personal eingestellt wird, reichen die bestehenden Stellplätze aus. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Technische Ausschuss hat vom Vorhaben Kenntnis genommen und das erforderliche Einvernehmen auf 5 Jahre befristet unter Einbeziehung der bestehenden Haftungsausschlusserklärung erteilt.

d) Antrag der Firma Scholz Recycling AG & Co. KG, Am Bahnhof 1- 20, 73457 Essingen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Aufstellung und den Betrieb einer Aluminiumaufbereitsungsanlage, Flst. 1335, Betriebsstätte Am Bahnhof 1 - 20, Essingen Die Firma Scholz AG beabsichtigt Aluminiumschrotte, welche zuvor in der bestehenden Schredderanlage vorbehandelt wurden, künftig in einer neu zu erstellenden Aluminiumaufbereitungsanlage zu marktgerechten Fraktionen zu verarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, die vorhandenen Lagerboxen östlich der Schredderanlage zu entfernen. Die zusätzliche Betriebseinrichtung, bestehend aus verschiedenen Einzelkomponenten wie Übergabe- und Förderbänder, … wird nur für die Weiterverarbeitung von Aluminiumschrotten genutzt. Es findet keine Erweiterung der Lager- oder Behandlungskapazitäten sondern lediglich eine Optimierung in der Verarbeitung statt. Das Vorhaben ist genehmigungsrechtlich als Änderung der bestehenden Schrottplatzanlage i.S. der Ziffer 8.9 Spalte 1 b des Anhangs zur 4. BimSchV einzustufen. Von diesem Anlagenbegriff wird auch die vorgesehene Abfallweiterbehandlung mit erfasst (Ziffer 8.11 Spalte 2 b). Für die Einhausung der Anlagentechnik und die Errichtung der Sortierkabine ist zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, welche im vorliegenden Verfahren integriert ist. Während der Abbruch der bestehenden Schredderboxen keiner Genehmigung bedarf und nur zur Kenntnis gegeben wird, stellt die Firma Scholz den Bauantrag mit dem Antrag auf Änderung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die neue Behausung formgerecht. Der Technische Ausschuss hat vom Antrag der Firma Scholz AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung - einschließlich des Abbruchs von Trennwänden der Materialboxen - Kenntnis genommen und das erforderliche Einvernehmen für die genannten Änderungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erteilt. Die bauliche Änderung, der Abriss der bestehenden Schredderboxen wurde zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen zum in das Immissionsschutzrechtlichen Verfahren integrierten Bauantrag zur Erstellung der Einhausung für die Sortieranlage, sowie der Erstellung einer Sortierkabine wurde erteilt.

2. Vergabe der baumpflegerischen Maßnahmen 2011:
Der Bauhof führt über die öffentlichen Baumbestände entlang von Straßen und in öffentlichen Anlagen ein Kataster, um die halbjährlichen Bestandsprüfungen und gesetzlich vorgeschriebenen Sichtkontrollen durchführen und belegen zu können. Nicht zu verwechseln mit dem normalen Hecken- und Baumschnitt, entsteht aus der Frühjahrskontrolle ein jährlicher Bedarf an baumpflegerischen Maßnahmen zum Erhalt des Bestandes und Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Die Einzelmaßnahmen werden von qualifizierten Spezialisten mit Hubsteigern oder kletternd durchgeführt. Der anfallende Baumschnitt mit mobilen Schreddern zerkleinert und entsorgt. In den vergangenen Jahren führten zunächst die Firma Neidlein, Lorch-Waldhausen später die meist günstigere Firma Forstteam Halm diese Arbeiten sehr zufriedenstellend aus. Die Fa. Forstteam Halm, Deggingen, bot die Pflegemaßnahmen zum Preis von 22.312,10 € incl. Rabatt an. Die Fa. Neidlein bot mit 22.389,85 € nicht so günstig an, so dass vorgeschlagen wurde, 2011 die Arbeiten an die Fa. Forstteam Halm zu vergeben, nachdem die Arbeitsergebnisse bei den letzten Einsätzen sehr zufriedenstellend waren. Der Technische Ausschuss hat beschlossen, die Fa. Forstteam Halm mit den baumpflegerischen Maßnahmen 2011 zum angebotenen Preis von 23.312,10 € zu beauftragen.

3. Herstellung von öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Bahnhofstraße beim Gebäude Heerweg 2
hier: Eilentscheidung des Bürgermeisters
Mit Kaufvertrag vom 07.07.2010 hat die Gemeinde Essingen das Flst. 92 und Teilflächen der Flurstücke 91 und 93, auf denen sich ehemals die Gebäude Bahnhofstraße 6 und 8 befanden, an die Eheleute Doris und Thomas Greß sowie Monika und Hermann Greß, Essingen, veräußert. Gem. dem Beschluss des Gemeinderats vom 25.03.2010 hat sich die Gemeinde Essingen im Kaufvertrag verpflichtet, auf dem in ihrem Eigentum verbleibenden Restgrundstück (Flst. 93 mit einer Größe von 149 m²) 11 Stellplätze entsprechend der Planung der Essinger Wohnungsbau auf ihre Kosten herstellen zu lassen. Darüber hinaus hat sich die Gemeinde verpflichtet, die Baukosten zur Herstellung von zwei weiteren Stellplätzen, die sich auf dem Grundstück der Erwerber befinden, zu tragen. Insgesamt können somit 13 Stellplätze von der Gemeinde beansprucht werden. Nach den Bestimmungen des Kaufvertrags hat die Gemeinde Essingen ein Drittel der Baukosten der gemeinschaftlichen Zufahrt zu übernehmen. Die Stellplätze sollen das Parkplatzangebot im Bereich der Schlossscheune verbessern und dazu beitragen, dass nicht private Stellplätze von den Besuchern der Schlossscheune genutzt werden. Es ist deshalb vorgesehen, bei den Parkplätzen ein Zusatzschild „Für Besucher der Schlossscheune“ anzubringen. Da die Festlegung der Gestaltung der Parkplätze in den Pfingstferien und zusammen mit der Anlage der Außenanlagen des Gebäudes Heerweg 2 getroffen werden musste, hat der Bürgermeister im Rahmen seines Eilentscheidungsrechts den Auftrag an die Fa. Reeb erteilt. Eine Trennung der Auftragserteilung in die Bereiche Außenanlagen und Parkplätze wäre nicht sinnvoll gewesen und hätte darüber hinaus zu Mehrkosten geführt. Die Herstellung der Stellplätze ist daher an die Fa. Reeb, Aalen, vergeben worden. Diese hatte das günstigste Angebot eingereicht. Für die Stellplätze wurde ein sandfarbener, wasserdurchlässiger Drain – Fugen -Pflasterbelag – wie im Bereich der Ortsdurchfahrt üblich – ausgewählt. Nach einer Kostenschätzung der Essinger Wohnungsbau belaufen sich die Kosten für die Herstellung der Stellplätze und die Kostenbeteiligung für die Zufahrt incl. Planung und Bauleitung auf insgesamt rd. 42.000 €. Im Haushaltsplan 2011 wurde für diesen Zweck ein Betrag von 40.000 € (Herstellung von Parkplätzen) eingestellt. Die Finanzierung ist somit weitestgehend sichergestellt. Der offenstehende Differenzbetrag wird im Nachtragsplan 2011 finanziert. Der Technische Ausschuss hat von der im Rahmen des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters getroffenen Entscheidung bezüglich der Herstellung von öffentlichen Parkplätzen beim Gebäude Heerweg 2 zustimmend Kenntnis genommen.

4. Möglichkeiten der Optimierung der Straßenbeleuchtung Die gesamte Essinger Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus 951 Leuchten, die von 21 Schaltkästen aus gesteuert und geregelt werden. Unter maximaler Ausnutzung der Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes wurden im vergangenen Jahr 159 der ältesten (Trilux- oder) Pilzleuchten mit neuen, preisgünstigen Mastaufsätzen der Firma GBS ausgestattet. Damit wurden die energetisch ungünstigen, in der Ersatzteilbeschaffung sehr teuren, alten Aufsätze kostengünstig ausgetauscht. Die Auswahl der neuen Leuchten fiel bewusst auf das günstige Modell L27S (50/70W HQL, gelb) des Herstellers GBS. Die laufende Entwicklung auf dem LED-Leuchtenmarkt wird in einigen Jahren die wirtschaftliche Beschaffung komplett neuer LED-Mastleuchten nahelegen, die dann mit den laufenden Straßensanierungsmaßnahmen aufgestellt werden können. Die konkrete Energieeinsparung durch die neuen Leuchtenaufsätze in den betreffenden Stromkreisen lässt sich jedoch erst Ende des Jahres beziffern, wenn der diesjährige Verbrauch mit neuen Leuchten mit dem Verbrauch alter Leuchten 2009 (Ablesezeitpunkt jeweils Jahresende) vergleichbar wird. Bei Neuinstallationen werden bis auf weiteres hochwertige Modelle „Madrid“ des Herstellers Hess aufgestellt, die in Siedlungstrassen mit 50/70W, in Erschließungsstraßen bei höheren Masten mit 70/100W HQL-Leuchtmitteln (gelb) ausgerüstet sind. B. Einsparpotentiale 1. Abschaltung der „Halbnächtigen Schaltung“ Alle Leuchten sind in Essingen „halbnächtig“ geschaltet, d.h. mit zwei Leuchtstärken ausgerüstet. Dafür sind 2 getrennte Stromkreise verlegt, die durch einen Schaltimpuls so geschaltet werden, dass durchgängig die schwächere, zu den Nacht-Verkehrszeiten abends (bis 22.00 Uhr) und morgens (ab 6.00 Uhr) die verstärkte Beleuchtung in Betrieb ist (je nach Leuchtentyp sind 2 Leuchtmittel oder eine Vorschaltung zu 1 Leuchtmittel zur Leistungsreduzierung im Einsatz). Schaltet man den halbnächtigen Zusatzanteil der Straßenbeleuchtung ab, so werden die Straßen durchgehend so, wie derzeit den Nachtstunden beleuchtet. Die Kosten des Energieverbrauches 2010 lagen bei 66.500,-€. Dieses jährliche Einsparpotential liegt damit bei etwa 10.000,-€ - 15.000,-€/a. Die Firma Jerg bietet das Abklemmen der halbnächtigen Leitungen jeweils in den Schaltkästen zu Gesamtkosten von rund 520,-€ einschl. MWSt. an. 2. Austausch von HQL-Leuchtmitteln (weißes Licht) Generell sollten die alten HQL-Leuchtmittel (Quecksilberdampflampen, weiss) wegen verhältnismäßig hohem Verbrauch ausgetauscht werden. Sie sind auch ab 2015 wegen des Quecksilberanteils nicht mehr im Handel erhältlich. Abhängig vom Leuchtentyp und unterschiedlich verbauten/nachgerüsteten Vorschaltgeräten können die alten Leuchtmittel durch gelbe NAV-Leuchtmittel (Natriumhochdrucklampen, auch insektenfreundlich) ersetzt, oder gegen neu entwickelte, weiße, sogenannte PL-Leuchtmittel ausgetauscht werden. Dabei sind jeweils kleinere Umrüstarbeiten in den einzelnen Leuchten für die Anpassung der Vorschaltung notwendig. Die älteren Leuchten in den Wohngebieten (219 „Kelche“ und 179 „Kugeln“) werden wegen ihrer Streugläser bauartbedingt kaum zufriedenstellend mit gelbem Natriumlicht zu betreiben sein. Hier können die weißen PL-33W Leuchtmittel zum Einsatz kommen. Zwar ist der Lichtstrom dieser Leuchtmittel mit 2250 Lumen niedriger, als der nominale Wert der HQL-Leuchten bei 3800 Lumen, dies dürfte aber kaum ins Gewicht fallen, da unsere HQL-Leuchtmittel schon etliche, die Leuchtkraft mindernde Jahre hinter sich haben. Die neueren, 192 Siteco „Kofferleuchten“ könnten ebenfalls auf Natriumhochruckleuchtmitteln umgerüstet werden, falls nicht schon mit NAV ausgestattet. Neue, etwa vergleichbar helle, gelbe NAV-Leuchtmittel in dieser Leuchte verbrauchen etwa 4100 h x 62W (mit Vorschaltgerät) = 260kWh, entspricht 49,14 €/Leuchte. Die Differenz von 19,66 € amortisiert die Ausgaben für den Tausch gut innerhalb 2,5 Jahren. Je nach Entscheidung, ob die zusätzliche, halbnächtige Schaltung beibehalten (jeweils 2 Leuchtmittel) oder abgeklemmt (nur noch 1 Leuchtmittel) werden soll, ist bei den rund 400 Stück Straßenleuchten, beim Austausch der bisherigen HQL-Leuchtmittel mit Investitionen von etwa 16.000,-€ bis 32.000,-€ zu rechnen, die sich aber spätestens nach etwas mehr als 3 Jahren (bei Abschaffung der halbnächtigen Schaltung in weniger als 2 Jahren) über den eingesparten Stromverbrauch amortisieren. C. Wartungsleistungen- und Verträge Im Zuge der allgemeinen Bemühungen, Kosten in den öffentlichen Haushalten einzusparen bemühte sich die EnBW ODR in den vergangenen Jahren, die Wartung der Straßenbeleuchtung kleinerer Kommunen vertraglich zu übernehmen. Dabei wurde die technischen Leistung kombiniert mit der Stromlieferung in einem Dienstleistungsvertrag angeboten: Steuervorteile, die der ODR durch den steuerbegünstigten Bezug von Energie für Produktionszwecke, nämlich für das Produkt „Beleuchtete Straßen“ entstanden, sollten an die Vertragspartner weitergegeben werden. Diese wettbewerbsrechtlich fragwürdige Praxis wurde zwischenzeitlich gerichtlich untersagt. Trotzdem hält die ODR, Ellwangen das Angebot eines Wartungsvertrages aufrecht. Auch die Firma Jerg, Aalen, die den technischen Betrieb der Essinger Straßenbeleuchtung in den vergangenen Jahren auf Nachweisbasis durchgeführt hat, bietet deshalb die Wartungsarbeiten auf Grundlage eines 4-Jahresvertrages an. Die Vertragsmuster sind identisch gestrickt, wobei die Firma Jerg jeweils im Preis günstiger liegt. In Zahlen bietet die ODR die Jährliche Wartung zu 13.580,28 € (12,-€ je Leuchte netto) an, die Fa. Jerg zu (10,-€ je Leuchte) 10.400,-€ / Jahr. Die bisherige Vorgehensweise von Wartung nach Bedarf und auf Nachweis wurde von der Verwaltung kostenseitig nachvollzogen, um hier vergleichen zu können: Die Gesamtaufwendungen für den Unterhalt (ohne Strombezug) teilten sich in der vergangenen Jahren in 9310,-€ /a Reparaturarbeiten und 6.940,-€ /a Wartungsaufwand. D. Vorschlag der Verwaltung Mit dem Abschalten der halbnächtigen Schaltung kann die Gemeinde bei minimalem Aufwand Kosten in Größenordnung von 10.000,-€ im Jahr einsparen und trägt zudem zur Energieeinsparung bei. Ebenso verhält es sich mit dem Austausch der Leuchtmittel in alten Leuchten. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages würden im Generalaustausch alle älteren Straßenleuchten mit neuen Leuchtmitteln ausgestattet. Bestandteil der Vertragsangebote ist dafür, dass deshalb im ersten Jahr bereits knapp die Hälfte der 4-Jahres-Kosten zu zahlen sind. Diese sind so im Moment nicht finanziert und es ist auch nicht wünschenswert, die Auswechslung sämtlicher Leuchten in einem Jahr zu haben. Empfehlenswert ist eher, den Generalaustausch in einem 5 Jahreszyklus auf die jetzt erfassten Stromkreise zu strecken, damit künftig kein Stromkreis mit alten Leuchtmitteln brennt, gleichzeitig aber auf Neuerungen am derzeit sehr bewegten Markt de Straßenbeleuchtungen reagiert werden kann. (Der erste Teil ist durch die neuen GBS-Leuchten schon abgearbeitet) Die Wartung der Straßenbeleuchtung sollte deshalb weiterhin auf Nachweis durch die Firma Jerg ausgeführt, und die Umrüstung auf energetisch bessere Leuchtmittel auf die kommenden 4 Jahre verteilt werden. Der Technische Ausschuss hat beschlossen, die halbnächtige Schaltung der Straßenbeleuchtung für Essingen versuchsweise für die komplette Beleuchtungsdauer einzuführen. Darüber hinaus wird kein Wartungsvertrag abgeschlossen, sondern die Watrung der Straßenbeleuchtung wie bisher auf Nachweis durchgeführt. Die Leuchtmittel sollen im Laufe der Zeit durch energetisch bessere ausgetauscht werden.