Information zur Grundsteuerreform 2025
Aufgrund von vermehrten Anfragen zur Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 zum Tragen kommt, möchte die Gemeindeverwaltung die nachfolgenden Informationen bekanntgeben:
Nach dem derzeitigen Stand kann die Verwaltung keine Aussage über die Höhe der Grundsteuer im Jahr 2025 machen. Diese setzt sich zusammen aus dem Grundsteuermessbetrag, welcher mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Die Höhe des Grundsteuermessbetrags wird allen Eigentümern, die eine Erklärung abgegeben haben, vom Finanzamt mitgeteilt.
Grundsteuermessbetragin €xHebesatz der Gemeinde Essingen in %= Grundsteuerforderung
Von Seiten der Politik und der kommunalen Landesverbände wird eine Aufkommensneutralität angestrebt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Grundsteuerreform kein höheres Steueraufkommen im Gemeindehaushalt entstehen soll.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg geht derzeit davon aus, dass es in eher ländlich geprägten Kommunen mit niedrigen Bodenrichtwerten eine Tendenz zu Hebesatzerhöhungen geben wird. Im Verdichtungsraum mit vergleichsweise höheren oder sehr hohen Bodenrichtwerten ist hingegen eine Absenkung der Hebesätze zu erwarten.
Unbebaute Grundstücke werden eine deutlich höhere Steuerbelastung zu erwarten haben, da vom Finanzamt keine Ermäßigung wegen überwiegender Wohnnutzung i.H.v. 30% auf die Steuermesszahl gewährt wird.
Auch Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke werden tendenziell mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen haben, während der Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen) eine Entlastung zu spüren bekommt. Neu hinzukommt, dass der Wohnteil auf Hofstellen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, künftig ebenfalls der Grundsteuer B unterliegen.
Die Gemeindeverwaltung strebt auch im Jahr 2025 eine Aufkommensneutralität an. Der Hebesatz wird so angepasst, dass im Gemeindehaushalt mit dem gleichen Grundsteueraufkommen zu rechnen ist. Es wird aber, wie oben dargestellt, zu einer Verschiebung der Grundsteuerbelastungen bei den einzelnen Bürgern kommen.