Pachtzins für das Pachtjahr 2023/2024

Zum 01.10.2024 wird der Pachtzins für das Pachtjahr 2023/2024 zur Zahlung fällig.Den am Abbuchungsverfahren beteiligten Pächterinnen und Pächtern wird der fällige Betrag zum 01.10.2024 dem hinterlegten Konto belastet. Die Pächterinnen und Pächter die kein SEPA-Mandat bei der Gemeinde hinterlegt haben, werden gebeten den Pachtzins unter Angabe des Buchungszeichens zum 01.10.2024 auf das Konto der Gemeinde zu überweisen. Bei Fragen steht Ihnen Frau Bodlée, ' 83-45, gerne zur Verfügung.