Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und Wahl des Gemeinderats sowie des Kreistags am 9. Juni 2024; hier: wichtige Hinweise

a) Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine so genannte „Wahlbenachrichtigung“. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein.
 
Wie bei den verschiedenen Wahlen der vergangenen Jahre ist die Wahlbenachrichtigung selbst wieder als Schriftstück im DIN A4-Format gestaltet (Übermittlung/Zustellung erfolgt im Briefkuvert).
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt derzeit. Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Wahlraum (ist in Wahlbenachrichtigung abgedruckt) mit. Es wird in diesem Zusammenhang klarstellend sowie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Ausgabe/der Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen, insbesondere auch der amtlichen Stimmzettel, erfolgen kann. Aufgrund aktuell noch nicht vorliegender amtlicher Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) erfolgt gegebenenfalls zunächst auch nur die Ausgabe/der Versand des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. Insoweit erfolgt die Ausgabe/der Versand des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen der Europawahl auch ggf. gesondert und erst zu einem späteren Zeitpunkt.
 

b) Online-Wahlscheinbeantragung
Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen bietet die Gemeinde Essingen als besonderen Service auf ihrer Homepage unter www.essingen.de (ab voraussichtlich 29. April 2024) wieder die Möglichkeit, den Wahlschein (einschließlich der Briefwahlunterlagen) auch (neben den anderen Formen) elektronisch über das Internet zu beantragen. Umfassende Informationen hierzu werden in der kommenden Ausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
 
c) „Jugend bestimmt mit!“
Die „Ostalb Jugend“ hat das Projekt „Jugend bestimmt mit“ für die Kommunalwahlen 2024 ins Leben gerufen. Junge Kandidierende aus dem Jugendhilfeausschuss wurden von jungen Menschen, hauptsächlich Erstwählern/Erstwählerinnen, aus dem Ostalbkreis interviewt! Fragen, mit denen sich junge Menschen beschäftigen, wurden hautnah beantwortet. Ebenso wird informiert z. B. über folgende Themen:
Was ist eine Kommunalwahl? Wer darf wählen und gewählt werden? Um was kümmert sich ein Kreis/eine Gemeinde/ein Ort und was ist das? Warum zählt Deine Stimme?
Es werden „wilde Wörter“ wie aktives und passives Wahlrecht erklärt. Außerdem hat der Vorstand des Kreisjugendrings Statements für Erstwähler/innen abgelegt, um klar zu stellen, wie wichtig das für unsere Demokratie ist.
Alle Informationen sowie die Interviews und Statements findet man auf der Homepage https://ostalb-jugend.de und auf Instagram @ostalbjugend.