Aktuelle Meldungen

Installation einer Geschwindigkeitsmessanalage in der Bahnhofstraße Meldung vom 28. Mai 2025

In seiner Sitzung vom 24.10.2024 beschloss der Essinger Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone entlang der Essinger Ortsdurchfahrt. Diese neue Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt in der Hauptstraße ab dem südlichen Ortseingang von Lauterburg herkommend und endet in der Bahnhofstraße in etwa auf Höhe der AVIA-Tankstelle. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für beide Fahrtrichtungen und ohne zeitliche Begrenzung. Die neue Beschilderung wurde durch das Landratsamt Ostalbkreis angeordnet und am 28.04.2025 durch die Straßenmeisterei des Ostalbkreises angebracht.
 
Zur Kontrolle der Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbeschränkung wurde in der vergangenen Woche eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) in der Bahnhofstraße in der Nähe des Feuerwehrhauses installiert. Diese ist ab sofort aktiv und misst in beide Richtungen.
 
 

Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen im Rahmen des Parkraumkonzepts  Meldung vom 16. Mai 2025


Durch den Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 24.10.2025 die Parkraumkonzeption beschlossen. Derzeit finden hierzu in den ersten Straßenzügen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten statt. Vorgesehen sind hier die Festlegung und Markierung fester Parkflächen sowie eine entsprechende Beschilderung, durch welche das Parken ausschließlich auf diesen markierten Flächen gestattet wird und abgesehen davon ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Von diesem momentan durchgeführten ersten Maßnahmenpaket sind folgende Straßen betroffen: Laugengasse, Buttenloch, Mozartweg, Schubartweg, Am Steinriegel, Aalener Straße, Heerweg, Quittenweg.
 
Sobald die Maßnahmen in diesen Straßen durchgeführt sind, wird die Umsetzung in weiteren Straßenzügen geplant.

Landkarte mit rot eingezeichneter Straße

Sperrung Tauchenweilerstrasse Meldung vom 16. Mai 2025

Aufgrund von Oberflächensanierungsmaßnahmen wird die Tauchenweilerstraße in der Zeit vom vom 19.05.2025 bis 21.05.2025 sowie im Zeitraum vom 23.06.2025 bis 25.06.2025 im Abschnitt vom Ortsende Essingen bis zur Gaststätte Tauchenweiler gesperrt. Eine Umfahrung ist leider nicht möglich! Wir bitten um Ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Bedarfsabfrage Öffnungszeit kommunale Kindertagesstätten Meldung vom 17. April 2025

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
die Gemeinde, als Trägerin von Kindertagesstätten, ist stets darum bemüht die Bedürfnisse der Eltern aufzunehmen um hieraus bedarfsorientierte Angebote zu entwickeln, wobei nicht jeder individuelle Wunsch umgesetzt werden kann.
Wichtig ist uns hierzu Ihre Einschätzung. Vor allem das Thema „Öffnungszeiten“ ist hierbei ein maßgeblicher Aspekt. Im Gemeindekindergarten „Sternschnuppe“ können wir zeitnah Kinder ab 2 Jahren in eine neukonzipierte Gruppe aufnehmen. Gerne wollen wir in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob die Öffnungszeiten des Gemeindekindergartens noch Ihrem Bedarf entsprechen. Aktuell können Sie hier zwischen den Modellen von 7:30 – 13:30 Uhr oder verlängert von 7:30 – 14:30 Uhr wählen. Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedarfe an lueffe@essingen.de mit.
In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch vorwegschicken, dass die örtlichen Gegebenheiten eine Ganztagsbetreuung (durchgängige Betreuung über 7 Stunden) hier nicht ermöglichen.
Wir freuen uns über viele Rückmeldungen, auch wenn Ihr Kind die Einrichtung nicht besucht oder Sie Ihr Kind erst in einiger Zeit in einer Einrichtung anmelden werden.
 
Vielen Dank!
Ihre Gemeinde Essingen

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ Meldung vom 17. April 2025

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
 
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. "XXL-Landtag verhindern!" (751,2 KB)