Aktuelle Meldungen

Sanierungsgebiet Unteres Dorf Meldung vom 04. April 2025


 Fördermöglichkeit von privaten, gewerblichen und öffentlichen Erneuerungsmaßnahmen 
Die Gemeinde Essingen ist für den Bereich „Unteres Dorf“ im Landessanierungsprogramm aufgenommen. Ziel des Landessanierungsprogramms ist es, städtebauliche Missstände zu beheben.
Sofern die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Unteres Dorf“ an privaten, gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden geplant sind, können hierfür öffentliche Zuschüsse von 30% der förderfähigen Gesamtkosten bzw. maximal 50.000 Euro gewährt werden.
Diese Förderung soll den Eigentümern einen deutlichen Anreiz bieten, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Wohn-, Arbeits- und Nutzungsverhältnisse sowie die Funktionsfähigkeit des Sanierungsgebietes „Unteres Dorf“ zu verbessern.
 
Um eine entsprechende Förderung zu erhalten, muss das zu sanierende Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Unteres Dorf“ liegen (siehe Lageplan). Daneben müssen die geplanten Maßnahmen geeignet sein, um eine nachhaltige, funktionsgerechte und zeitgemäße Nutzung des Gebäudes sicherzustellen.
 
Für weitere Informationen steht Ihnen nachfolgender Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
 
Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Essingen
Rathausgasse 9
73457 Essingen
Herr Waibel
Telefon: 07365/83-48
E-Mail: waibel@essingen.de
 

Vollsperrung im „Unteren Dorf“ vom 03.02.2025 bis 30.09.2025 Meldung vom 11. Februar 2025

Aufgrund der Straßensanierung im Bereich „Unteres Dorf 26 – 31“ ist vom 03.02.2025 bis 30.09.2025 die Straße für den Durchgangsverkehr
komplett gesperrt. Für die Anwohner/Anlieger ist eine Zufahrt möglich. Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Brühlgasse und den Galgenweg.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Gemeindeverwaltung Essingen

Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung Meldung vom 30. Januar 2025

Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten. Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten. Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.  
Weiterlesen...

Unterstützung und Mitwirkung im Rahmen der Antragstellung bei Rentenangelegenheiten Meldung vom 19. Dezember 2024

Die Gemeinde Essingen ist seit Jahrzehnten verlässlicher Partner der Rentenversicherung und mit der Stelle der Ortsbehörde erster und vor allem kompetenter Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger der Kommune in diesem Bereich.
Aufgrund der Neuaufstellung dieses Bereichs im Rahmen personeller Veränderungen in Verbindung mit den umfangreichen Vorbereitungen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 sowie der erforderlichen Qualifikation unserer Mitarbeitenden kann der bisherige Service im Rahmen der Antragstellung bei Rentenangelegenheiten nunmehr für einige Monate, also zeitlich begrenzt, nicht mehr angeboten werden.
 
In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Regionalzentrum Aalen der Deutschen Rentenversicherung wird deshalb insbesondere die Aufnahme von Anträgen von diesem vorübergehend übernommen. Bitte wenden Sie sich hierzu gerne unter der Telefonnummer 07361/96840 an die Zentrale des Regionalzentrums in Aalen. Hier wird Ihnen dann ein Termin für eine telefonische Antragsaufnahme angeboten. Die Deutsche Rentenversicherung freut sich, den Antragstellern aus der Kommune diesen Service anbieten und hierdurch die wichtige Unterstützung bei der Antragstellung gewährleisten zu können
 
Als zusätzlichen Service für die Antragsteller aus der Kommune übernimmt der hierzu bestellte ehrenamtliche Versichertenberater Adelbert Frei gerne auch die Unterstützung bei der Antragstellung in Rentenangelegenheiten in seinen Räumlichkeiten. Hierzu wird um telefonische Terminvereinbarung und Abstimmung unter der Telefonnummer 07173/4993 gebeten. Adelbert Frei steht Ihnen hierfür ab 7. Januar 2025 gerne zur Verfügung.
 
Darüber hinaus bietet Adelbert Frei zusätzlich im „Haus der Katholischen Kirche“, Weidenfelderstraße 12, 73430 Aalen, jeden letzten Mittwoch im Monat von 12 Uhr bis 14 Uhr, nach telefonischer Vereinbarung (07173/4993), ebenfalls seine Unterstützung und Mitwirkung in Rentenangelegenheiten, insbesondere auch im Rahmen der Antragstellung, an. Auch dieses Angebot kann gerne von Antragsstellern der Kommune in Anspruch genommen werden.  
 
Die Gemeinde Essingen freut sich, Ihnen, mit den beiden sehr kompetenten Stellen, einen hochwertigen Service bei der Antragstellung während der Übergangszeit anbieten zu können und bedankt sich gleichzeitig bei den Partnern für das große Engagement. Bei den Antragstellern bedanken wir uns für das Verständnis und freuen uns gleichzeitig, Sie bald wieder auch direkt unterstützen und unseren gewohnten Service mit neuen Ansprechpartnern anbieten zu können.