Aktuelle Meldungen

Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen im Rahmen des Parkraumkonzepts  Meldung vom 16. Mai 2025


Durch den Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 24.10.2025 die Parkraumkonzeption beschlossen. Derzeit finden hierzu in den ersten Straßenzügen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten statt. Vorgesehen sind hier die Festlegung und Markierung fester Parkflächen sowie eine entsprechende Beschilderung, durch welche das Parken ausschließlich auf diesen markierten Flächen gestattet wird und abgesehen davon ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Von diesem momentan durchgeführten ersten Maßnahmenpaket sind folgende Straßen betroffen: Laugengasse, Buttenloch, Mozartweg, Schubartweg, Am Steinriegel, Aalener Straße, Heerweg, Quittenweg.
 
Sobald die Maßnahmen in diesen Straßen durchgeführt sind, wird die Umsetzung in weiteren Straßenzügen geplant.

Landkarte mit rot eingezeichneter Straße

Sperrung Tauchenweilerstrasse Meldung vom 16. Mai 2025

Aufgrund von Oberflächensanierungsmaßnahmen wird die Tauchenweilerstraße in der Zeit vom vom 19.05.2025 bis 21.05.2025 sowie im Zeitraum vom 23.06.2025 bis 25.06.2025 im Abschnitt vom Ortsende Essingen bis zur Gaststätte Tauchenweiler gesperrt. Eine Umfahrung ist leider nicht möglich! Wir bitten um Ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Bedarfsabfrage Öffnungszeit kommunale Kindertagesstätten Meldung vom 17. April 2025

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
die Gemeinde, als Trägerin von Kindertagesstätten, ist stets darum bemüht die Bedürfnisse der Eltern aufzunehmen um hieraus bedarfsorientierte Angebote zu entwickeln, wobei nicht jeder individuelle Wunsch umgesetzt werden kann.
Wichtig ist uns hierzu Ihre Einschätzung. Vor allem das Thema „Öffnungszeiten“ ist hierbei ein maßgeblicher Aspekt. Im Gemeindekindergarten „Sternschnuppe“ können wir zeitnah Kinder ab 2 Jahren in eine neukonzipierte Gruppe aufnehmen. Gerne wollen wir in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob die Öffnungszeiten des Gemeindekindergartens noch Ihrem Bedarf entsprechen. Aktuell können Sie hier zwischen den Modellen von 7:30 – 13:30 Uhr oder verlängert von 7:30 – 14:30 Uhr wählen. Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedarfe an lueffe@essingen.de mit.
In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch vorwegschicken, dass die örtlichen Gegebenheiten eine Ganztagsbetreuung (durchgängige Betreuung über 7 Stunden) hier nicht ermöglichen.
Wir freuen uns über viele Rückmeldungen, auch wenn Ihr Kind die Einrichtung nicht besucht oder Sie Ihr Kind erst in einiger Zeit in einer Einrichtung anmelden werden.
 
Vielen Dank!
Ihre Gemeinde Essingen

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ Meldung vom 17. April 2025

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
 
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. "XXL-Landtag verhindern!" (751,2 KB)

Sanierungsgebiet Unteres Dorf Meldung vom 04. April 2025


 Fördermöglichkeit von privaten, gewerblichen und öffentlichen Erneuerungsmaßnahmen 
Die Gemeinde Essingen ist für den Bereich „Unteres Dorf“ im Landessanierungsprogramm aufgenommen. Ziel des Landessanierungsprogramms ist es, städtebauliche Missstände zu beheben.
Sofern die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Unteres Dorf“ an privaten, gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden geplant sind, können hierfür öffentliche Zuschüsse von 30% der förderfähigen Gesamtkosten bzw. maximal 50.000 Euro gewährt werden.
Diese Förderung soll den Eigentümern einen deutlichen Anreiz bieten, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Wohn-, Arbeits- und Nutzungsverhältnisse sowie die Funktionsfähigkeit des Sanierungsgebietes „Unteres Dorf“ zu verbessern.
 
Um eine entsprechende Förderung zu erhalten, muss das zu sanierende Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Unteres Dorf“ liegen (siehe Lageplan). Daneben müssen die geplanten Maßnahmen geeignet sein, um eine nachhaltige, funktionsgerechte und zeitgemäße Nutzung des Gebäudes sicherzustellen.
 
Für weitere Informationen steht Ihnen nachfolgender Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
 
Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Essingen
Rathausgasse 9
73457 Essingen
Herr Waibel
Telefon: 07365/83-48
E-Mail: waibel@essingen.de