Landtagswahl am 8. März 2026

Wichtige Hinweise 

a) Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 
Wie bei den verschiedenen Wahlen der vergangenen Jahre ist die Wahlbenachrichtigung selbst wieder als Schriftstück im DIN A4-Format gestaltet (Übermittlung/Zustellung erfolgt im Briefkuvert). Das Briefkuvert ist auch als amtliche Wahlunterlage erkennbar bzw. entsprechend gekennzeichnet („Amtliche Wahlbenachrichtigung“).
 
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten erfolgt derzeit.
 
Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Wahlraum mit. In der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem auch der Wahlraum angegeben in welchem Sie wählen können, und ob dieser Wahlraum auch barrierefrei ist. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlkreises wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Es wird in diesem Zusammenhang klarstellend sowie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt.
 
Wer in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises (Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd) oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein.
 
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig (§ 19 Absatz 1, Satz 3 Landeswahlordnung - LWO).
 
Den Wahlscheinantrag können Sie schriftlich unter anderem sehr einfach mit dem Antrag (Vordruck) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Elektronisch kann der Wahlschein bequem insbesondere per E-Mail (insbesondere an
buergerbuero@essingen.de), über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie unter www.essingen.de (weitere Informationen siehe Buchstabe b) beantragt werden.
 
b) Online-Wahlscheinbeantragung
Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen bietet die Gemeinde Essingen als besonderen Service auf ihrer Homepage unter www.essingen.de (Startseite) wieder die Möglichkeit, den Wahlschein (einschließlich der Briefwahlunterlagen) auch (neben den anderen Formen) elektronisch über das Internet zu beantragen.
Beim Aufruf des entsprechenden Links auf der Startseite unserer Homepage (www.essingen.de) gelangen Sie direkt in ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier tragen Sie die Daten wie sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben sind entsprechend ein. Für die automatisierte Prüfung Ihrer Daten werden unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich. Diese können Sie, wie vorangehend ausgeführt, Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Wenn Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer nicht angeben möchten oder Ihnen die Daten nicht vorliegen, nutzen Sie bitte die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Sollten Ihre Antragsdaten bei der Eingabe nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Sie erhalten somit direkt bei der Beantragung bereits die Rückmeldung, ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Bitte nutzen Sie alternativ die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt an uns in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Die Wahlscheine werden Ihnen von uns übermittelt. Mit der Erteilung der Wahlscheine werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
 
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Wahlscheinbeantragung ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Darüber hinaus ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch ein QR-Code aufgebracht, mit dem man über Mobilgeräte (z. B. Smartphone/Tablet) durch Einscannen auch direkt zur Online-Wahlscheinbeantragung gelangt. Der Antragsteller startet dabei auf seinem Mobilgerät den Dienst über das Einscannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt; beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum.
 
Es steht Ihnen im Rahmen der Beantragung offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übermitteln zu lassen.
 
Diese Online-Wahlscheinbeantragung steht Ihnen bis Donnerstag, 5. März 2026, 12:00 Uhr, zur Verfügung.
 
c) Vornahme der Briefwahl direkt im Rathausgebäude
Wahlberechtigte, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, bietet die Gemeinde die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle (also noch im Rathaus) auszuüben und die Wahlbriefe hiernach sofort abzugeben. Bitte informieren Sie sich hierzu gerne bei unserem Einwohnermeldeamt.
 
d) Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Um die Schablone korrekt anlegen zu können, weist der Stimmzettel im Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd - einheitlich eine Lochung oben, im Bereich der rechten Ecke, auf. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
 
Hinweis zur Verwendung geschlechtsbezogener Formulierungen
Um die Lesbarkeit dieser Hinweise zu vereinfachen, soll die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.