Landtagswahl am 8. März 2026
hier: wichtige Hinweise
a) Hinweise zur Lochung des amtlichen Stimmzettels
Damit blinde, stark seheingeschränkte bzw. sehbehinderte Wahlberechtigte unabhängig von fremder Hilfe ihre Stimmen bei der Landtagswahl abgeben können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände so genannte Stimmzettelschablonen an.
Zur Verwendung der Stimmzettelschablonen (§ 35 Absatz 4 Landeswahlordnung - LWO) sieht § 28 Absatz 1 Satz 2 LWO ausdrücklich vor, dass die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten wird. Die amtlichen Stimmzettel im
Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd - enthalten deshalb nach den gesetzlichen Vorgaben eine Lochung in der rechten oberen Ecke.
b) rechtzeitige/frühzeitige Rücksendung der Wahlbriefe bzw. Abgabe bei der hierfür vorgesehenen Stelle
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026 bis 18.00 Uhr bei der auf dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde Essingen - Bürgermeisteramt - Rathausgasse 9, 73457 Essingen) sein.
Für die rechtzeitige Rücksendung/Abgabe müssen Sie als Wähler selbst sorgen und tragen hierfür die Verantwortung. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach
an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben (durch Einwurf in den Briefkasten im Rathaus Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen) werden.
Die Landeswahlleiterin empfiehlt in diesem Zusammenhang, bei Übersendung der Wahlbriefe per Post stets auf die möglichst frühzeitige Absendung der Wahlbriefe (innerhalb Deutschlands spätestens zur Briefkastenleerung am Mittwoch
vor der Wahl, 4. März 2026; bei entfernteren Orten früher) zu achten. Bei entlegenen/entfernter liegenden Orten (z. B. am auswärtigen Urlaubsort) ist eine noch frühere Einlieferung dringend empfohlen, um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes
zu gewährleisten.
Der Wahlbrief wird, unter Verwendung des roten amtlichen Wahlbriefumschlages, nur innerhalb des Bundesgebiets ohne besondere Versendungsform sowie ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Für besondere Beförderungsformen
(z. B. Eilzustellung oder Einschreiben) hat der Einsender das zusätzliche Leistungsentgelt zu tragen. Bei Beförderung durch ein anderes, als das vorbezeichnete Postunternehmen (auch beispielsweise aus dem Ausland), ist das dafür fällige Leistungsentgelt
vom Wähler in voller Höhe zu entrichten. Sie können den Wahlbrief, alternativ zu einem postalischen Versand, auch direkt bei der angegebenen Stelle abgeben (insbesondere durch Einwurf in den Briefkasten im Rathaus Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen).
Dies ist vor allem auch dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen, die Möglichkeit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle (also noch im Rathaus) auszuüben und die Wahlbriefe hiernach sofort abgeben können. Bitte informieren Sie sich hierzu gerne bei unserem Einwohnermeldeamt.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd - alternativ auch durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises teilnehmen. Der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, ist im
Original im Wahlraum entsprechend abzugeben. Auch ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum
(Wahlbezirk) des eigenen Wahlkreises.
c) Informationsangebot der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB)
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ein eigenes Online-Portal eingerichtet. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um die Wahl: grundlegende Erläuterungen, Hintergrundberichte, Erklärfilme, ein ausführliches Dossier, die Wahlprogramme der Parteien sowie weiterführende Links.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über weitere Angebote der LpB, etwa zu Veranstaltungen, Publikationen oder Informationen in Leichter Sprache.
Das Portal erreichen Sie unter www.landtagswahl-bw.de.
Auch der Wahl-O-Mat ist nunmehr online. Alle Parteien, die zur Wahl am 8. März 2026 antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Hierdurch ist ein Vergleich mit Ihren persönlichen Standpunkten möglich. Zum Wahl-O-Mat gelangen Sie hier: https://www.wahl-o-mat.de
d) Informationsangebot auf der Internetpräsenz „Ostalb Jugend“
Auf der Internetseite der „Ostalb Jugend“, einem Angebot des Kreisjugendrings Ostalb e. V., stehen unter https://ostalb-jugend.de/landtagswahlen-2026 umfassende Informationen zur Landtagswahl 2026 zur Verfügung.
Das Informationsangebot richtet sich insbesondere an jüngere Wähler und enthält darüber hinaus Beiträge bzw. Informationen mit speziellem Bezug zum Ostalbkreis.
Hinweis zur Verwendung geschlechtsbezogener Formulierungen
Um die Lesbarkeit dieser Hinweise zu vereinfachen, soll die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.
