Grundsteuer – Jahreszahler

Am 01.07.2025 wird die Grundsteuer für die Steuerpflichtigen zur Zahlung fällig, die den
Betrag in einer Jahresrate entrichten.


Wir bitten Sie, die Zahlung rechtzeitig bis zum 01.07.2025 vorzunehmen, da die Gemeinde
ihrerseits zur Bestreitung der Ausgaben für die vielfachen Vorhaben auf den rechtzeitigen
Eingang ihrer Mittel angewiesen ist. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins ist die
Gemeinde zur Erhebung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren verpflichtet.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, auf Ihren Überweisungsvordrucken das
Buchungszeichen anzugeben. Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde eine
Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum 01.07.2025 abgebucht.