Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen.
Neubauprojekte sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkkonstruktion überwiegend aus dem CO<sub>2 </sub>speichernden Material (z. B. Holz) besteht.
Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Förderschwerpunkte
Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30% (ggf. 35% bei zusätzlichem CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.
Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15% gefördert werden.
CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO<sub>2</sub> bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5%-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Da lediglich die Kommunen einen Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm stellen können, müssen die Projekte über die Gemeinde Essingen beantragt werden. Diese werden dann über das Landratsamt Ostalbkreis dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Die Aufnahme von Maßnahmen und Projekten in das Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum kann nach vorheriger Beratung beim Bürgermeisteramt Essingen bis zum
12.09.2025 beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und
Antragsunterlagen.
Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Essingen
Rathausgasse 9
73457 Essingen
Herr Waibel
Telefon: 07365/83-48
E-Mail: waibel@essingen.de
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2026 umgesetzt werden, nicht aber vor der Förderentscheidung begonnen wurden. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung kann aus der Beantragung der Maßnahme nicht abgeleitet werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/