Landtagswahl am 8. März 2026
Wichtige Hinweise
a) Stimmabgabe in den Wahlbezirken (Wahlräumen)
Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26. Januar 2026 bis 15. Februar 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Bitte nutzen Sie deshalb diese Möglichkeit, sich vorIhrer Wahl entsprechend über Ihren Wahlraum zu informieren. Jeder Wahlberechtigte kann nämlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Abgrenzung der Wahlbezirke und Zuordnung sowie Lage der Wahräume ergibt sich, neben der vorangehend bezeichneten Wahlbenachrichtigung, auch aus der Wahlbekanntmachung, die im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen, Ausgabe 8/2026, 21. Februar 2026, Seiten 4 und 5 erfolgte. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Eine ggf. vergessene oder verlorene usw. Wahlbenachrichtigung führt nicht zum Ausschluss von der Stimmabgabe, sofern der Wähler entsprechend in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keine Sperrvermerke, Streichungen, Stimmabgabevermerke usw. angebracht sind. Kommen Sie deshalb in diesem Fall ohne Ihre Wahlbenachrichtigung in den Wahlbezirk (Wahlraum) in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, bringen jedoch unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.
Informationen und Hinweise zur Wahl mit einem Wahlschein entnehmen Sie bitte insbesondere aus der Wahlbekanntmachung, die im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen, Ausgabe 8/2026, 21. Februar 2026, Seiten 4 und 5 erfolgte.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
b) Allgemeine Hinweise zur Stimmabgabe
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummerfür die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter An- gabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewer- ber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeich- nung, für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzet- tels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
c) Erreichbarkeit des Wahlamtes am Sonntag, 8. März 2026 u. a. auch zur Wahlscheinbeantragung
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (einschließlich Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag (Sonntag, 8. März 2026), 15.00 Uhr, gestellt werden. In diesen Fällen wird am Wahltag (08.03.2026) um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt (Bürgermeisteramt Essingen, Wahlamt, Rathausgasse 9, 73457 Essingen, Zimmer Nr. 108, 1. Stock, rollstuhlgerecht erreichbar, Telefon: 07365/83-33 - das Wahlamt ist am Wahltag ab 8.00 Uhr erreichbar) gebeten. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können, unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. insbesondere auch Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen vom 31. Januar 2026, Ausgabe 5/2026), den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Deshalb gilt die oben genannte Erreichbarkeit des Wahlamtes u. a. auch für diesen Personenkreis.
Auch bei sonstigen Aspekten, Fragen usw. zur Wahl steht Ihnen das Wahlamt selbstverständlich gerne zur Verfügung.
d) Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse
Als Service für alle Nutzer des World Wide Web wird das vorläufige Gemeinde-Wahlergebnis der Landtagswahl 2026 nach der Ermittlung und Feststellung usw. im Laufe des Wahlabends (nach 18.00 Uhr) auf der Homepage der Gemeinde Essingen unter www.essingen.de (Verlinkung auf der Startseite folgen) eingestellt.
Auf der Homepage des Landkreises, unter www.ostalbkreis.de, kann das entsprechende Ergebnis im Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd, zu der auch die Gemeinde Essingen zählt, abgerufen werden.
Hinweis zur Verwendung geschlechtsbezogener Formulierungen
Um die Lesbarkeit dieser Hinweise zu vereinfachen, soll die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.
