Grund- und Gewerbesteuerrate zum 15.05.2026

Am 15.05.2026 wird die 2. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlungen und der
Grundsteuerschuld des Rechnungsjahres 2026 zur Zahlung fällig.

Wir bitten Sie, die
Zahlung dieser fälligen Steuerraten rechtzeitig bis zum 15.05.2026 vorzunehmen, da die
Gemeinde ihrerseits zur Bestreitung der Ausgaben für die vielfachen Vorhaben auf den
rechtzeitigen Eingang ihrer Mittel angewiesen ist.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeinde verpflichtet, Säumniszuschläge
zu erheben. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, auf Ihren Überweisungsvor-
drucken das Buchungszeichen anzugeben. Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde
eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum 15.05.2026 abgebucht.