Verkehrsbeschränkung während des Ostermarktes

Am Ostermontag, 06. April 2026 


müssen folgende Straßen bzw. Straßenstücke für den Verkehr vollständig bzw. teilweise gesperrt werden:
 
-    Schulstraße                    gesamte Schulstraße
-    Kirchgasse                     von Einmündung Hauptstraße bis Einmündung
                                               Schulstraße
-    Rathausgasse               von Einmündung Kirchgasse bis Einmündung Hochgasse
-    Bohnengasse                gesamte Bohnengasse
-    Seltenbachstraße         von Einmündung Schulstraße bis Einmündung
                                               Heckenweg
-    Theußenbergweg         von Einmündung Seltenbachstraße bis Einmündung
                                               Zwetschgengässle
 
Der Anliegerverkehr wird am 06. April 2026 bis 5:00 Uhr und nach Marktende aufrechterhalten.
Die Umleitungen erfolgen innerörtlich über die „Steige“, die „Tauchenweiler Straße“, die „Laugengasse“ und die „Hauptstraße“ sowie über den „Heerweg“, die „Lindensteige“ und den „Kirschenweg“. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend beschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, auf den zum Teil recht engen Umleitungsstrecken, langsam und rücksichtsvoll zu fahren.
Die betroffenen Grundstücke an den oben genannten Straßen können am Ostermontag, 06. April 2026, ab 5.00 Uhr größtenteils nicht mehr angefahren werden. Die benötigten Kraftfahrzeuge sollten deshalb rechtzeitig außerhalb des Marktbereiches abgestellt werden.
Die Haltestellen „Ritter“ und „Tauchenweiler Straße“ können am Ostermontag, 06. April 2026, nicht angefahren werden – Als Ersatzhaltestelle dient die Linienbushaltestelle „Schlosspark“.
Bei Fragen zu den einzelnen Haltestellen und zu den Abfahrtszeiten wenden Sie sich bitte an die Busfahrer oder direkt an die Firma OVA.
 
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.