Verkehrsbeschränkung während des Ostermarktes
Am Ostermontag, 06. April 2026
müssen folgende Straßen bzw. Straßenstücke für den Verkehr vollständig bzw. teilweise gesperrt werden:
- Schulstraße gesamte Schulstraße
- Kirchgasse von Einmündung Hauptstraße bis Einmündung
Schulstraße
- Rathausgasse von Einmündung Kirchgasse bis Einmündung Hochgasse
- Bohnengasse gesamte Bohnengasse
- Seltenbachstraße von Einmündung Schulstraße bis Einmündung
Heckenweg
- Theußenbergweg von Einmündung Seltenbachstraße bis Einmündung
Zwetschgengässle
Der Anliegerverkehr wird am 06. April 2026 bis 5:00 Uhr und nach Marktende aufrechterhalten.
Die Umleitungen erfolgen innerörtlich über die „Steige“, die „Tauchenweiler Straße“, die „Laugengasse“ und die „Hauptstraße“ sowie über den „Heerweg“, die „Lindensteige“ und den „Kirschenweg“. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend beschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, auf den zum Teil recht engen Umleitungsstrecken, langsam und rücksichtsvoll zu fahren.
Die betroffenen Grundstücke an den oben genannten Straßen können am Ostermontag, 06. April 2026, ab 5.00 Uhr größtenteils nicht mehr angefahren werden. Die benötigten Kraftfahrzeuge sollten deshalb rechtzeitig außerhalb des Marktbereiches abgestellt werden.
Die Haltestellen „Ritter“ und „Tauchenweiler Straße“ können am Ostermontag, 06. April 2026, nicht angefahren werden – Als Ersatzhaltestelle dient die Linienbushaltestelle „Schlosspark“.
Bei Fragen zu den einzelnen Haltestellen und zu den Abfahrtszeiten wenden Sie sich bitte an die Busfahrer oder direkt an die Firma OVA.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
