Allgemeine Aufforderung zur Gewerbemeldung


 

14 Anzeigepflicht
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1.
der Betrieb verlegt wird,
2.
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
2a.
der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
3.
der Betrieb aufgegeben wird.
 
Zur Gewerbemeldung können Sie auf unser Homepage www.essingen.de unter der Rubrik Rathaus & Service – Downloads – Ordnungsrecht eine Gewerbeanmeldung,-ummeldung oder -abmeldung herunterladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben an gewerbeamt@essingen.de senden.
Die Gewerbemeldung ist gebührenpflichtig und kostet bei einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung 25 Euro und bei einer Gewerbeabmeldung 20 Euro. Bei Meldungen zu einer Personengesellschaft (GmbH etc.) ist ein Handelsregisterauszug mit vorzulegen sowie bei zulassungspflichtigen Handwerken eine entsprechende Handwerkskarte/Meisterbrief oder Erlaubnis. Sie erhalten stets eine Gewerbemeldebestätigung und eine entsprechende Rechnung/Quittung. 
Vielen Dank.
 
Ihr Gewerbeamt