PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Personalausweis auch wieder online verfügbar

Wer die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen möchte, benötigt eine selbstgewählte sechsstellige PIN. Wurde diese vergessen oder ist der ursprünglich im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelte PIN-Brief nicht mehr vorhanden, kann die PIN ab sofort wieder online zurückgesetzt werden, ohne ein persönliches Aufsuchen der Ausweisbehörde.
 


 

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes ist nunmehr wieder online unter
 www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de 
verfügbar. Es wird seitens des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung empfohlen, für den Online-Dienst ein Smartphone zu verwenden.
 
Über den Dienst kann dann online und kostenlos ein Brief mit den für die erneute Aktivierung beziehungsweise Vergabe einer neuen PIN erforderlichen Informationen bestellt werden. Details zur Online-Anforderung des PIN-Rücksetzbriefes und die FAQ´ s finden Sie ebenfalls auf der Homepage www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. 
 
Voraussetzung für die Bestellung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine deutsche Meldeadresse. Darüber hinaus wird ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die AusweisApp und ein Handy/Tablet Endgerät mit NFC-Funktion oder ein geeignetes Kartenlesegerät benötigt.
 
Die Reaktivierung des Dienstes ist auch im Hinblick auf die geplante Einführung der digitalen Brieftasche „EUDI-Wallet“ beziehungsweise der „d-you“-App von Bedeutung. Die digitale Brieftasche soll ab dem 2. Januar 2027 unter anderem die Nutzung digitaler Identitätsnachweise auf dem Smartphone ermöglichen. Für die Übertragung der persönlichen Ausweisdaten in die App müssen Bürgerinnen und Bürger ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion kennen.