Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.05.2026

Anwesend: Bürgermeister Hofer und  Gemeinderäte 19

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21.05.2026
Anwesend: Bürgermeister Hofer und  Gemeinderäte 19
Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:30 Uhr
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:29 Uhr
Interessierte Bürger: 3
Ein Pressevertreter: 1
 
TOP 1
Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin aus Lauterburg lobte die schnelle Überarbeitung der neuen Geschäftsordnung.
Sie sprach sich für eine eigenständige Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat Lauterburg aus, damit kann eine bessere Übersicht gewährleistet werden. Inhaltlich hatte Sie noch Fragen zu der erarbeiteten Geschäftsordnung:
Wer entscheidet welche Punkte für den Bezirksbeirat wichtig sind, nach welchen Gesichtspunkten werden die Punkte ausgewählt? Wie wird das Meinungsbild des Bezirksbeirates weitergegeben? Wie werden die Informationsabende umgesetzt? Werden die öffentlichen Beratungen des Bezirksbeirates im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Der Bürgermeister verwies auf die anschließende Diskussion im TOP 4 der Agenda.
 
TOP 2
Bericht des Polizeireviers Aalen zur Sicherheitslage in Essingen
Anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wird der Gemeinderat von Vertretern der Polizei zur allgemeinen Sicherheitslage in Essingen informiert.In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats hat Herr Kriminaldirektor James Smith, Leiter des Polizeireviers Aalen über die aktuelle Entwicklung in Essingen berichten. Herr Smith ging ausführlich auf die Sicherheitslage in Essingen ein. Konnte hier aber bestätigen, dass in Essingen „die Welt noch in Ordnung ist“. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. 
TOP 3
Eigenbetrieb Wasserversorgung Essingen
- Einführung Ultraschallwasserzähler ab 2027
Die Gemeinde Essingen ist bestrebt, die Wasserverluste sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser möglichst zu vermeiden.
Bislang werden im Gemeindegebiet sog. Mehrstrahl-Flügelrad-Nassläufer-Wasserzähler eingebaut. Diese Mehrstrahl-Flügelrad-Nassläufer-Wasserzähler haben unter anderem den Nachteil, dass geringe Durchflussmengen nicht erfasst werden (Wasserverluste) und eine Fernauslesung sowie Leckageerkennung nicht möglich ist.Die Verwaltung hat sich daher mit der Einführung von Ultraschallwasserzählern befasst.
 
Ultraschallwasserzähler
Die Ultraschallwasserzähler nutzen die sehr guten akustischen Eigenschaften von Wasser, indem sie abwechselnd Ultraschallsignale in und gegen die Fließrichtung des Wassers senden. Dadurch können auch kleinste Wassermengen zuverlässig erfasst werden.
Zusätzlich bieten die Ultraschallwasserzähler die Vorteile, dass eine stichtagsbezogene Fernauslesung, das Erkennen von Manipulationen, die Meldung von Rohrbrüchen oder Störungen, die Erkennung von Rückflüssen ins öffentliche Wassernetz sowie eine geräuschbasierte Leckageerkennung möglich ist.
Beschädigte Hausanschlüsse können dadurch frühzeitig erkannt und behoben werden. Die bisher im öffentlichen Leitungsnetz eingesetzten Geräuschdatenlogger sind hierfür nicht geeignet, da die Geräusche kleinerer Schäden an Hausanschlüssen häufig nicht lokalisiert werden können.
 
Fernauslesung und Datenqualität
Die Ultraschallwasserzähler ermöglichen eine stichtagsgenaue Verbrauchserfassung (z. B. zum 31.12. +/- 2 Minuten). Alle relevanten Daten können per Funk ausgelesen werden. Die Fernauslesung soll entweder per Fahrzeug oder zu Fuß mit dem Funkstandard OMS erfolgen (gegenüber Funkstandard LoRaWan kostengünstiger).
Die Datenqualität gilt als sehr zuverlässig. Nach bisherigen Erfahrungen können rund 99% der Wasserzähler per Funk ausgelesen werden. In Einzelfällen – beispielsweise bei weit entfernten Hausanschlüssen in Industriegebäuden – sind alternative Lösungen erforderlich.
Die erfassten Daten können in bestehende Abrechnungs- und Verwaltungsprogramme integriert werden.
Zudem ergeben sich mit der Fernauslesung organisatorische und wirtschaftliche Vorteile. Unter anderem entfallen die jährlichen Ablesekampagnen, der Versand von Ablesebenachrichtigungen sowie die Vermeidung von Schätzungen bei fehlenden Zählerstandsmeldungen.
 
Leckageerkennung
Moderne Ultraschallwasserzähler verfügen teilweise über eine geräuschbasierte Leckageerkennung. Dabei werden in regelmäßigen Abständen akustische Messungen der Anschlussleitungen durchgeführt.
Bei einer Leckage oder einem Rohrbruch ändert sich der Geräuschpegel und die Frequenz. Die Geräusch-Grenzwerte werden überschritten und der Wasserzähler zeichnet diese auf.
Nach Ansicht der Verwaltung sollten bei einer Einführung von Ultraschallwasserzählern ausschließlich Wasserzähler mit geräuschbasierter Leckageerkennung beschafft werden. Dadurch können Schäden an Hausanschlüssen (frühzeitig) erkannt und Wasserverluste reduziert werden. Gerade diese Technologie stellt einen wesentlichen Vorteil der Ultraschallwasserzähler dar.
 
Kostenermittlung
Nach einer ersten Hochrechnung könnten die Gesamtkosten für die Einführung der Ultraschallwasserzähler zwischen 320.000 Euro und 390.000 Euro betragen. Neben der Beschaffung der Ultraschallwasserzähler selbst fallen auch Kosten für die Software und die Zählerwechsel an.
Nach Ansicht der Verwaltung ist bei einer geplanten Einführung der Ultraschallwasserzähler ein vollständiger Austausch aller Wasserzähler im Jahr 2027 sinnvoll. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines einmaligen Stichprobenverfahrens die Eichfrist der Ultraschallwasserzähler nach sechs Jahren zu verlängern.
Der Bürgermeister begrüßte Herrn Wannenmacher von der Landeswasserversorgung Stuttgart. Herr Wannenmacher stellte den Ultraschallzähler ausführlich vor und erklärte die Umsetzung und den Einbau, bzw. die Auslesemethode. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einführung der neuen Zählerart und der Umsetzung im Jahr 2027 zu.
 
TOP 4
Kommunalverfassungsrecht - "unechte Teilortswahl";
hier: a) Regelungen zum Amt des Ortswarts (m/w/d)
        b) Neufassung der Geschäftsordnung (des
            Gemeinderats) unter Einbindung des Bezirksbeirats
        c) Änderung der Hauptsatzung (Satzung zur Änderung
            der Hauptsatzung)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 nach ausführlicher Erörterung einen Grundsatzbeschluss zur Aufhebung der „unechten Teilortswahl“ gefasst.
 
Im Zuge der Beschlussfassung war es dem Gemeinderat ein zentrales sowie unabdingbar wesentliches Anliegen, eine im Zuge der Aufhebung der „unechten Teilortswahl“ nicht vollständig auszuschließende Verringerung der Vertretung aus den Ortsteilen im Rahmen einer „Aufwertung“ des Bezirksbeirats sowie durch Konkretisierung und Schärfung der Funktion des Ortswarts (m/w/d) zu kompensieren. 
 
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Änderung der Hauptsatzung im Kontext weiterer Beschlussfassungen, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zum Amt des Ortswarts (m/w/d) sowie der Neufassung der Geschäftsordnung.
 
Regelungen zum Amt des Ortswarts (m/w/d)
Das „Amt“ sowie die Funktion des Ortswarts sind weder gesetzlich – insbesondere nicht im Kommunalverfassungsrecht – verankert noch durch anderweitige Vorgaben oder Auslegungen, wie beispielsweise durch die Rechtsprechung, näher ausgestaltet.
 
Es handelt sich hierbei vielmehr im rechtlichen Kontext um die Bestellung zu einer „ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde“ im Sinne des § 15 GemO, wie sie auf verschiedenste Weise (u. a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen) auch in der kommunalen Praxis gelebt wird. Insoweit werden hierbei, i. d. R. Bürger, in das kommunale „Wirken“ einbezogen und leisten einen wichtigen Beitrag für das örtliche Miteinander. Insoweit ist die Ausgestaltung dieses Ehrenamts in hohem Maße kommunenindividuell geprägt und örtlich gewachsen. Vor diesem Hintergrund sind sowohl die einzelnen Funktionen als auch das Zusammenwirken der Akteure regelmäßig nicht durch umfassende Bestimmungen oder Richtlinien im Detail festgelegt. Vielmehr lebt dieses personenbezogene Amt maßgeblich von den handelnden Personen und deren Engagement. Hierfür sei an dieser Stelle sowohl den aktuellen wie auch bisherigen Ortswarten ein großes Lob sowie der Dank der Kommune ausgesprochen. 
 
Ungeachtet dessen erscheint es sinnvoll, zentrale kommunenindividuelle Eckpunkte als orientierenden Rahmen („Leitplanken“) zu definieren, um das ortsteilbezogene Zusammenwirken weiter zu stärken und transparent zu strukturieren, ohne die bewährte Praxis in ihrer Flexibilität einzuschränken.
 
In der Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.04.1991 und hierauf aufbauend in späteren Befassungen ist zusammenfassend dargestellt Folgendes niedergelegt:
 
Die Gemeinde Essingen mit ihrer Gesamtgröße von rund 5.850 Hektar weist eine Vielzahl von Höfen, Weilern und Ortsteilen auf. Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen und vorauszuschicken, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde vom Gemeinderat vertreten werden. Im gebildeten Gemeindebezirk „Lauterburg mit Birkenteich und Wental“ ist darüber hinaus ein Bezirksbeirat gebildet. Zusätzlich hierzu hat der Gemeinderat das ehrenamtlich ausgeübte Amt eines so genannten „Ortswarts“ eingeführt. Die Ortswarte sollen gemäß der bisherigen Intention des Gemeinderats den Kontakt zwischen Verwaltung und Ortsteil aufrechterhalten und in einzelnen Fragen beratend mitwirken. Insbesondere sollen die Ortswarte den Bürgermeister und die Verwaltung in Fragen, die eine besondere Ortskenntnis erfordern, unterstützen. Sie sollen auch Probleme, die sich innerhalb des Ortsteils ergeben, der Verwaltung vortragen und damit für eine baldmöglichste Abhilfe dieser Probleme sorgen.
 
Ursprünglich wurden Ortswartstellen in Lauterburg, Forst, Hermannsfeld und Birkenteich eingerichtet. Dabei ist nicht dokumentiert, ob sich die Zuständigkeit der Ortswarte ausschließlich auf die jeweils benannten Ortsteile bzw. Siedlungsbereiche beschränkte oder ob beispielsweise auch angrenzende Einzelgehöfte und Siedlungsbereiche mit einbezogen wurden.
 
Insbesondere infolge personeller Veränderungen – zuletzt durch die altersbedingte Aufgabe des Amtes im Ortsteil Hermannsfeld – ist derzeit lediglich im Ortsteil Forst mit Frau Margit Schoffer eine Ortswartstelle besetzt.
 
Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der in anderen Kommunen vorzufindenden Ausgestaltungen wurde seitens der Verwaltung eine Zusammenstellung zentraler Eckpunkte erarbeitet, die die wesentlichen Elemente in einer auf die örtlichen Gegebenheiten angepassten Form bündelt und dem Gemeinderat im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Diese Eckpunkte wurden der neuen Geschäftsordnung als Anlage beigefügt.
 
III. Neufassung der Geschäftsordnung unter Einbindung des Bezirksbeirats
Gemäß § 36 Absatz 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine so genannte „Geschäftsordnung“. Danach sind deshalb alle Kommunen – unabhängig von ihrer Größe – verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu erlassen. Insoweit handelt es sich um ein verpflichtendes Regelwerk der kommunalen Selbstorganisation. Der Kommune steht insoweit die Geschäftsordnungsautonomie als Teil des gemeindlichen Selbstorganisationsrechts zu.
 
Die Geschäftsordnung regelt die in § 36 Absatz 2 GemO nur allgemein bezeichneten inneren Angelegenheiten, insbesondere des Gemeinderats sowie seiner Ausschüsse usw., und begründet insoweit reines Innenrecht.
 
Die aktuelle Geschäftsordnung basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.1981 und wurde durch Änderungsbeschluss vom 21.02.2001 fortgeschrieben. Nach nunmehr rund 25-jähriger Geltungsdauer ist die Geschäftsordnung sowohl an zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen als an die fortentwickelten Anforderungen und Abläufe der kommunalen Gremienarbeit anzupassen. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die „Aufwertung“ des Bezirksbeirats, anderen kommunalen Beispielen folgend, in der Geschäftsordnung durch die Aufnahme entsprechender Regelungen zu verankern. Eine eigenständige Geschäftsordnung, wie sie beispielsweise in den Großstädten Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn besteht, erachtet die Verwaltung vor dem Hintergrund der örtlichen Strukturen und Aufgabenstellung als nicht erforderlich; vielmehr erscheint es sachgerecht, die Regelungen bewusst in die bestehende Geschäftsordnung des Gemeinderats zu integrieren, um eine enge Verzahnung mit der Arbeit des Gemeinderats zu gewährleisten und die Zusammenarbeit innerhalb der Gremien bewusst zu stärken. Gerade hierdurch kann die angestrebte Aufwertung des Bezirksbeirats an geeigneter Stelle wirksam und sichtbar umgesetzt werden.
Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Geschäftsordnung erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.
 
Änderung der Hauptsatzung 25 GemO regelt die Zusammensetzung des Gemeinderats. Gemäß § 25 Absatz 2 Satz 2 GemO kann in Gemeinden mit unechter Teilortswahl durch die Hauptsatzung bestimmt wer-den, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere oder die nächsthöhere Ge-meindegrößengruppe maßgebend ist; durch die Hauptsatzung kann auch eine dazwischenliegende Zahl der Gemeinderäte festgelegt werden. Gemäß § 13 Absatz 2 der Hauptsatzung in der derzeitigen Fassung hat der Gemeinderat die Gesamtzahl der Gemeinderäte auf 17 bestimmt und somit eine zwischen 14 (Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 5.000 Einwohnern) und 18 Mitgliedern (Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern) liegende Anzahl festgelegt.
Bei Aufhebung der unechten Teilortswahl, ist diese Vorschrift jedoch grundsätzlich nicht mehr anzuwenden und es gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des § 25 Absatz 2 Satz 1 GemO. Hiernach beträgt die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern grundsätzlich 18. Durch die Hauptsatzung kann jedoch bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist (§ 25 Absatz 2 Satz 1, 2. HS GemO). Hiernach kann die Zahl auf 14 Gemeinderäte durch Hauptsatzung festgelegt werden.
 
Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erarbeitet, welcher parallel auch bereits mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt wurde.
Vor dem Hintergrund fortgeschriebener Rechtsgrundlagen der Gemeindeordnung sowie der zwischenzeitlich jüngst erfolgten Aktualisierung einiger Musterformulierungen durch den Gemeindetag wird im Rahmen der Satzungsänderung parallel auch § 4 der Hauptsatzung in diesem Zusammenhang entsprechend formell angepasst und insoweit gleichzeitig auf den jüngsten Gesetzesstand gebracht.
 
Die neugefasste Hauptsatzung und die Geschäftsordnung sind in einem gesonderten Bericht abgebildet, und können hier nachgelesen werden.
 
Der Gemeinderat hat nach eingehenden Diskussionen die neugefasste Hauptsatzung und Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.
Die Begrifflichkeit Ortswart (m/w/d) in für Forst und weitere Außenbezirke wurde umgenannt in „Ortssprecher/in (m/w/d)“.
Die Fragen aus der Bürgerfragestunde wurden wie folgt beantwortet:
Wer entscheidet welche Punkte für den Bezirksbeirat wichtig sind, nach welchen Gesichtspunkten werden die Punkte ausgewählt?
Wurde im §18 und mit der Anlage 1 zur Geschäftsordnung geregelt
Wie wird das Meinungsbild des Bezirksbeirates weitergegeben?
Die Ergebnisse der Vorberatungen des Bezirksbeirates werden in die Sitzungsvorlage der zuständigen Gremien mit aufgenommen oder sofern nicht möglichmündlich vorgetragen.
Wie können Informationsabende umgesetzt werden?
Wurde in § 42 Geschäftsordnung geregelt.
Werden die öffentlichen Beratungen des Bezirksbeirates im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sofern keine rechtlichen Aspekte entgegenstehen erfolgt eine analoge Handhabung gemäß den Sitzungen des Gemeinderates.
 
 
TOP 5
Bewerbung des Landkreises Ostalbkreis in Kooperation mit der Gemeinde Essingen um das Förderprogramm "Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort";
hier: Beschluss über die Bewerbung der Gemeinde Essingen
Die Verwaltung beschäftigt sich in unterschiedlicher Tiefe bereits seit längerer Zeit mit Themen wie beispielsweise dem demografischen Wandel, dem generationenübergreifenen Zusammenleben sowie Miteinander, ehrenamtlichem Engagement, Familien und verschiedenen generationenübergreifenden Aspekten.
 
In diesem Kontext hat der Gedanke eines wörtlich zu verstehenden „Kümmerers“ erste Konturen angenommen. Die zentrale, koordinierende und unterstützende Stelle soll einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung eines lebendigen und generationengerechten Quartiers leisten und dabei eine verbindende Funktion übernehmen, indem sie bestehende Akteure vernetzt, bürgerschaftliche Mitwirkung stärkt und neue Impulse für gemeinschaftliches Engagement initiiert. Darüber hinaus stehen die Beratung sowie Unterstützung der Bevölkerung und aller Partner bzw. Beteiligten im Fokus. Ziel ist es, die Menschen vor Ort in ihrem Engagement zu bestärken und sie bei der aktiven Mitgestaltung ihres Lebensumfelds zu begleiten (Stichwort: „Hilfe zur Selbstorganisation“). Zugleich soll die Stelle dazu beitragen, vorhandene Angebote sichtbar zu machen, zu stabilisieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie neue Formate und Unterstützungsstrukturen im Quartier anzustoßen. Sie fungiert damit als Motor für eine beteiligungsorientierte Quartiersentwicklung, die die Bedürfnisse der Menschen vor Ort aufgreift, Teilhabe ermöglicht und das Miteinander der Generationen nachhaltig stärkt.
 
Besonders anschaulich werden der eingangs bereits angedeutete demografische Wandel sowie seine Begleitaspekte mit Blick auf die Statistiken. Hierzu wird zunächst auf den veröffentlichten, umfangreichen Bericht „Fokus Pflege 2023 - 2040 – Planungsperspektiven für die Stadt- und Landkreise“ des KVJS (vgl. Internetauftritt kvjs.de) verwiesen. 
 
Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des KVJS (vgl. nachfolgende Tabelle und Quellangaben) wird die Zahl der Personen ab 65 Jahren im Ostalbkreis von 60.338 im Jahr 2013 um rund 42 Prozentpunkte auf 85.542 Personen anwachsen. Der Anteil des Personenkreises ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung des Ostalbkreises wächst von 19,7 Prozent im Jahr 2013 auf 26,1 Prozent im Jahr 2040 und somit um insgesamt rund 33 Prozentpunkte. Auch wenn es sich bei den Daten der zukünftigen Jahre um Vorausberechnungen handelt, wird die allgemeine Tendenz sehr deutlich.

Auszug Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026
 
Für die Gemeinde Essingen sind folgende Zahlen hinsichtlich der demografischen Veränderungen vorliegend:
 
Bevölkerung 2024 (Gesamt): 6.444 Personen
Bevölkerung 2024 – davon im Alter von 65 bis unter 80 Jahren: 1.062 Personen
Bevölkerung 2024 – davon im Alter ab 80 Jahren: 443 Personen
 
 
Bevölkerung 2030 (Gesamt): 6.546 (+ 1,6 %)
Bevölkerung 2030 – davon im Alter von 65 bis unter 80 Jahren: 1.238 (+ 16,6 %)
Bevölkerung 2030 – davon im Alter ab 80 Jahren: 453 (+ 2,3 %)
 
Bevölkerung 2035 (Gesamt): 6.609 (+ 0,9 %)
Bevölkerung 2035 – davon im Alter von 65 bis unter 80 Jahren: 1.266 (+2,3 %)
Bevölkerung 2035 – davon im Alter ab 80 Jahren: 506 (+11,7 %)
 
Auszug Präsentation Landkreis Ostalbkreis Runder Tisch Seniorenversorgung am 26.01.2026
 
In der Gemeinde Essingen wächst der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren von 1505 Menschen (Jahr 2024) auf 1772 Menschen (Jahr 2035), was einem Anstieg in Höhe von rund 18 Prozent entspricht. Der Anteil des Personenkreises an der Gesamtbevölkerung im gleichen Zeitraum wächst von 23,36 % auf 26,81 %, was rund 15 Prozentpunkten entspricht. Somit ist auch auf Gemeindeebene ein eindeutiger Trend erkennbar.
Mit zunehmendem Alter erhöht sich auch der Pflegebedarf der einzelnen Personen. So beträgt die Pflegequote im Ostalbkreis in der Altersgruppe 65plus lediglich 1 Prozent, der sich in der Altersgruppe 70plus bereits auf 6 % erhöht hat und bei der Altersgruppe 80plus bereits 33 % beträgt. Bei der Altersgruppe 90plus beträgt die Pflegequote bereits 79 Prozent (Quelle: Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026).
 
Insoweit hat sich auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Ostalbkreis von 8.302 Personen im Jahr 2013 auf insgesamt 16.887 Personen im Jahr 2023 deutlich erhöht (Quelle: Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026).
Sehr aufschlussreich ist die nachfolgende Grafik:


Auszug Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026
 
Hieraus lässt sich eindrucksvoll entnehmen, dass 83 Prozent der Personen im häuslichen Umfeld versorgt bzw. gepflegt werden.
 
Auf der anderen Seite zählt ein Drittel der Pflegefachpersonen zur Altersgruppe 50+. Vorausberechnungen verdeutlichen, dass in den 2040 er Jahren zwischen 280.000 bis 690.000 beruflich Pflegende fehlen. Der Bedarf an professioneller Pflege wird also nicht gedeckt. Daneben verschärft der Fachkräftemangel die Versorgungssituation (Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026).
 
Insoweit ergeben sich folgende Herausforderungen (Präsentation KVJS Pflegekonferenz im Ostalbkreis am 24.03.2026):
 
-           Der Pflege- und Versorgungsbedarf nehmen zu.
-           Der Personalbedarf in der Pflege wächst.
-           Pflegefachpersonen scheiden (altersbedingt) aus.
-           Immer weniger Angehörige stehen für Pflege zur Verfügung.
-           Versorgungssysteme am Limit.
-           Die Kosten für das Sozialsystem steigen.
 
Der KVJS leitet hieraus u. a. (Auszug) folgende Handlungsempfehlungen ab:
 
-           Quartiere stärken Pflege im Quartier ermöglichen
-           sorgende Gemeinschaften aufbauen Versorgungsmix
-           innovative Wohn- & Versorgungsformen entwickeln und prüfen
-           Angehörige entlasten (Tages- und Kurzzeitpflegeangebote)
-           sektoren- und fachbereichsübergreifend, interprofessionell zusammenarbeiten & ver-
            netzen
-           Strukturen für präventive Unterstützung aufbauen
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld so lange wie möglich ermöglicht, gefördert und durch geeignete Unterstützungsstrukturen im Quartier begleitet werden sollte.
 
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ der Allianz für Beteiligung und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt die alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt. Es setzt auf eine intensive Beratung und Begleitung der Kommunen und Landkreise, vernetzt bestehende Ansätze im Sinne einer Peer-to-Peer-Beratung und fördert den systematischen Austausch von Fach- und Erfahrungswissen im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate.
 
Ziel der Quartiersentwicklung ist die Stärkung des sozialen Lebensraums vor Ort sowie die Sicherung einer hohen Lebensqualität und umfassender Teilhabe aller Menschen im Quartier. Der Quartiersbegriff ist dabei bewusst flexibel angelegt und orientiert sich an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten; er kann sich auf einzelne Stadtteile, Straßenzüge oder auch ganze Ortschaften beziehen.
 
Dem Förderprogramm liegt ein weites, zielgruppenübergreifendes Quartiersverständnis zugrunde, das die Bedürfnisse der Menschen vor Ort sowie das Zusammenleben aller Generationen in den Mittelpunkt stellt. Im Fokus steht die beteiligungsorientierte und vernetzte Entwicklung lebendiger Quartiere, die auf die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements, die Stärkung selbsttragender Strukturen sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen abzielt. Dabei sind insbesondere die Themen Pflege und Unterstützung im Alter sowie eine generationengerechte Gestaltung des Lebensumfelds zwingend zu berücksichtigen.
 
Unter anderem auch aufgrund des sehr umfangreichen ehrenamtlichen Engagements (beispielsweise „Essingen hilft“) mit entsprechenden, erfolgreichen Angeboten (z. B. „Schwätza bei ra Supp“) in Verbindung mit dem vielfältigen kommunalen Einsatz und den zahlreichen Partnern vor Ort (z. B. Förderverein Seniorenbetreuung e. V., Bürgerstiftung Essingen sowie rund 80 Vereine und Organisationen) sowie den in der Kommune tätigen sozialen Einrichtungen ist die Gemeinde Essingen zunehmend in den Fokus des Landkreises hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Leuchtturmprojekts mit Strahlkraft in den gesamten Ostalbkreis gerückt.
 
Beflügelt wurde der Kooperationsgedanke zudem durch erfolgreiche Beispiele aus der Region, insbesondere aus Niederstotzingen, wo in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heidenheim bereits erste Projekterfolge erzielt werden konnten, die als übertragbares Modell auch für die Weiterentwicklung in Essingen herangezogen werden können bzw. die zumindest auch als Orientierung und Anknüpfungspunkt für die Entwicklung in Essingen dienen können. Auch die erfolgreiche Umsetzung von verschiedenen Projekten und Maßnahmen in der Gemeinde Waldstetten im Rahmen einer zwischenzeitlich abgeschlossenen Förderung im Rahmen der Quartiersimpulse – wenngleich ohne Kooperation – bestärkt auch die Gemeinde Essingen in der Absicht, eine entsprechende Bewerbung für dieses Programm einzureichen.
 
Angeregt durch die geplante Kooperation zwischen Landkreis und Kommune sowie die hieraus zu erwartenden Erfahrungen kann künftig ein solches Kooperationsmodell als Grundlage für weitere, dann auch rein interkommunale Verbünde, dienen, die dann insbesondere auch seitens des Landkreises entsprechend fachlich und auf den Erfahrungen basierend begleitet werden können. Im Hinblick auf die aus der Kooperation gewonnen Erfahrungen der Gemeinde sowie des Landkreises können alternativ auch kommunale Einzelprojekte ebenfalls entsprechend fachlich begleitet werden.
 
Ein besonderer Mehrwert des Programms liegt in der Verbindung des Schwerpunkts eines generationengerechten Älterwerdens mit der aktiven Einbindung von Familien sowie aller Bevölkerungsgruppen im Quartier. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe, der darauf abzielt, bürgerschaftliches Engagement nicht nur zu erhalten, sondern gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln.
Gerade hier kommt der vorgesehenen Koordinierungs- und Ansprechstelle eine Schlüsselrolle zu: Sie unterstützt die Menschen vor Ort dabei, eigene Ideen einzubringen und umzusetzen, vernetzt bestehende Initiativen und trägt dazu bei, dass sich tragfähige, selbstorganisierte Strukturen im Quartier nachhaltig entwickeln können. Neue, auch innovative Formen der Bürgerbeteiligung wirken hierbei in besonderem Maße impulsgebend und tragen zur Aktivierung weiterer Potenziale im Quartier bei.
 
Nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Vorhaben sich bei dem Förderprogramm "Quartiersimpulse“ zu bewerben zu.
 
TOP 6
Brückenbauwerk BW6 (Talhofbrücke);
a) Allgemeine Informationen Projektstand Masterhöhung
b) Vergabe Brückenbauarbeiten
c) Nachtrag zur Masterhöhung
Das Projekt „Masterhöhung BW 6 und Brückenbau“, der sog. Talhofbrücke, in Essingen befindet sich derzeit in der planmäßigen Umsetzung. Die bisher ausgeführten Arbeiten konnten ohne nennenswerte Störungen oder Verzögerungen durchgeführt werden. Der Baufortschritt entspricht dem vorgesehenen Terminplan, sodass aktuell von einer fristgerechten Fertigstellung der Masterhöhung ausgegangen werden kann. Ebenso befindet sich der Brückenbau auch bautechnisch im planmäßigen Bereich.
Die Koordination der einzelnen Arbeitsschritte sowie die Abstimmung mit den beteiligten Gewerken verlaufen reibungslos. Trotz der betrieblichen Einschränkungen über gezielte und eng getaktete Sperrpausen im Bahnbereich konnten sämtliche Maßnahmen wie vorgesehen bisher umgesetzt werden.
Erläuterung zur Masterhöhung:
Mit den vorbereitenden Arbeiten seitens der Firma Leonhard Weiss wurde am 02.03.2026 begonnen. Diese umfassten insbesondere die Einrichtung der Baustelle sowie die erforderlichen organisatorischen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen für die Arbeiten im Gleisbereich. Am 16.03.2026 erfolgte planmäßig der Einbau der Streckentrenner, um die sichere Durchführung der Maßnahme unter den gegebenen betrieblichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der Ausbau der Streckentrenner war für den 19.03.2026 vorgesehen, sodass im Anschluss daran der Bahnverkehr wieder regulär aufgenommen werden konnte. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen sind abgeschlossen und waren entsprechend abgestimmt.
Im weiteren Bauablauf wurden provisorische Masten an beiden Positionen aufgestellt und im Erdreich verankert, so dass die Starkstromleitungen planmäßig auf die Provisorien umgelegt werden konnten. Danach erfolgte der Rückbau der bestehenden Masten, welcher jedoch steigende Kosten verursachte, wie im weiteren Verlauf beschrieben wird. Nach der Demontage der alten Masten begann die Firma Leonhard Weiss mit dem Aushub der Baugruben für die zwei neuen Fundamente um dann im Anschluss nach der Betonage des Fundaments wieder mit dem Aufbau der neuen und höheren Maste beginnen zu können. Die Masten werden in Einzelteilen geliefert und müssen auf der Baustelle zusammengesetzt werden.
Aktuell befinden wir uns in der Aufbauphase der neuen Masten, um nach Fertigstellung die Stromleitungen wieder zurückschwenken zu können. Dies soll im Zeitraum 10. - 16.09.2026 erfolgen, wo die Sperrpausen bereits genehmigt sind.
 
Nachtrag, erforderliche Freigabe:
Im Zuge der laufenden Arbeiten zum Rückbau der Masten wurde festgestellt, dass der zu ersetzende Mast am Unterwerk Aalen mit einer bislang nicht in diesem Umfang bekannten Asbestbeschichtung versehen war. Dieser Umstand macht zusätzliche Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz, Rückbau sowie fachgerechter Entsorgung erforderlich. Für die Durchführung dieser Leistungen wurde ein Nachtragsangebot seitens Leonhard Weiss vorgelegt, welches den fachgerechten Rückbau der asbesthaltigen Beschichtung unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der technischen Regeln für Gefahrstoffe, sowie den Transport und die Entsorgung durch entsprechend zertifizierte Fachbetriebe umfasst. Die Angebotssumme beläuft sich auf 46.191,34 € brutto, welches noch beauftragt werden muss.
 
Ausschreibung Brückenbauwerk:
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Arbeiten EU-weit durch iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart, für die Gemeinde Essingen ausgeschrieben.
Die Angebotseröffnung fand am 23.04.2026 statt. Hierbei haben 5 Firmen die Angebote form- und fristgerecht vorgelegt.
Im Vorfeld wurden 4 Bieterfragen während der Angebotszeit bearbeitet und entsprechend beantwortet.
 
Auswertung der Submission:
Brückenbauwerk Andreas Stark GmbH&Co KG, Aalen 3.160.921,32 € Brutto   entspricht 100% inkl. 3% Nachlass Bieter 926.858,64 €              entspricht 124 % Bieter 987.160,19 €              entspricht 126 % Bieter 122.556,82 €              entspricht 130 % Bieter 514.112,33 €              entspricht 142 %
 
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben und der Vergabe an die Firma Stark GmbH & Co KG einstimmig zu.
 
TOP 7
Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen im Bereich "Steinriegel / Klinikum" in der Gemeinde Essingen - Auslegungsbeschluss
In seiner Sitzung am 25. Juli 2023 hat der Kreistag die Klinikstrukturreform im Ostalbkreis beschlossen und sich auf das Modell „Regionalversorgung“ mit den Bausteinen eines klinischen Regionalversorgers, zweier klinischer Grund-/ Basisversorger (Mutlangen/Schwäbisch Gmünd und Ellwangen) sowie eines ambulanten Gesundheitszentrums (Bopfingen) festgelegt. Grundlage hierfür ist das Zukunftskonzept 2035 der Kliniken Ostalb mit dem Ziel der langfristigen Sicherung einer hochwertigen Krankenversorgung in öffentlicher Trägerschaft. Weitere Informationen hierzu finden sich unter folgendem Link: https://zukunftskonzept-kliniken-ostalb.de/ (Stand 17.04.2026).
 
Da das Vorhaben und der hierfür zu erstellende Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchzuführen. Zudem ist eine Regionalplanänderung erforderlich.
 
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst insgesamt rund 21,8 ha Fläche. Davon entfallen ca. 10,9 ha auf geplante Sonderbaufläche, ca. 2,3 ha auf geplante Wohnbaufläche, ca. 1,7 ha auf geplante Gewerbebaufläche, ca. 1,5 ha auf geplante Mischbaufläche, zudem auf geplante Grünflächen ca. 2,8 ha sowie geplante Verkehrsflächen mit ca. 2,4 ha Fläche. Darüber hinaus wird eine bestehende Gewerbefläche mit 0,1 ha sowie eine bestehende Versorgungsfläche (Gas) mit ebenfalls 0,1 ha dargestellt.
 
Planungsziel
 
Mit der 123. FNP-Änderung “Steinriegel / Klinikum” in der Gemeinde Essingen soll gemeinsam mit dem Bebauungsplan „Klinikum“ der Gemeinde Essingen Planungsrecht für einen neuen, zentralen Klinikstandort geschaffen werden. Der Bereich ist von Süden durch die bestehende Wohnbebauung und von Norden durch das bestehende Gewerbegebiet Stockert umgeben. Momentan handelt es sich bei den geplanten Sonderbau-, Wohnbau, Mischbau- und Gewerbebauflächen vorwiegend um landwirtschaftliche Flächen und in kleinerem Umfang um Grünflächen.
 
Auswirkungen auf das Klima
 
Im eigenes für das Bebauungsplanverfahren „Klinikum“ in Essingen beauftragte Stadtklimagutachten wird insgesamt für das Lokalklima festgehalten, „dass im Bebauungsplangebiet aufgrund der geplanten Nutzungsänderungen Einschränkungen der jahresbezogenen Durchlüftungsverhältnisse und der nächtlichen Belüftungsverhältnisse in Strahlungsnächten zu erwarten sind, die auch mit der Planung dort ortsüblichen Verhältnissen bebauter Gebiete entsprechen. In der direkten Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes sind von den Einschränkungen überwiegend Freiflächennutzungen und Verkehrsflächen sowie bestehende Nutzungen im Gewerbegebiet Stockert betroffen; südlich des Bebauungsplangebietes sind für die benachbarte erste Gebäudereihe der bestehenden Wohnnutzungen in Essingen geringe Einschränkungen prognostiziert, die zu ortsüblichen lokalklimatischen Verhältnissen für den Siedlungsbereich von Essingen führen. Für den östlich gelegenen Siedlungsrand von Aalen sind keine beschreibbaren planungsbedingten Änderungen der Durchlüftungsverhältnisse und der Belüftungsverhältnisse in Strahlungsnächten prognostiziert. Planungsbedingte Änderungen der bodennahen Lufttemperatur erstecken sich nicht über die beschriebenen Änderungsbereiche der Durchlüftungsverhältnisse hinaus.“ Das Plangebiet ist für die Kaltluftentstehung insofern nicht von besonderer Bedeutung, dass nahezu alle unbebauten Freiräume in der Region als Kaltluftproduktionsgebiete anzusehen sind. Mit Blick auf die Ergebnisse des vorliegenden Stadtklimagutachtens und dessen detaillierte örtliche Bewertung erscheinen Aussagen zur angenommenen „Verschlechterung der großräumigen klimatischen Situation“ sowie die Einordnung des Plangebiets als „klimatisch wertvoller Ausgleichsraum“ oder „bedeutsames Kaltluftentstehungsbereiche“ nicht belastbar.
 
Folgenden Verfahrensschritte im FNP-Änderungsverfahren
 
05.2026 Beratung AUST Aalen (Vorberatung) 05.2026 Gemeinderatssitzungen in Hüttlingen, Aalen und Essingen (jeweils Vorberatung) 05.2026 Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) und (3) BauGB durch den Gemeinsamen Ausschuss Öffentliche Auslegung (FNP) Feststellungsbeschluss (FNP) Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (FNP) Bekanntmachung der 123. FNP-Änderung
 
Verfahrensschritte im Zuge der Auslegung
 
Die Entwürfe der FNP-Änderung werden mit Begründung für die Dauer von einem Monat im Internet veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ebenso werden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht. Im Rahmen der Veröffentlichung werden auch Angaben dazu gemacht, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. In der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB). Außerdem ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten (Auslegung) nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.
 
Der Bürgermeister erläuterte den Sachverhalt.
Der Gemeinderat Essingen empfahl einstimmig den Vertretern der Verwaltungsgemeinschaft
Aalen-Essingen-Hüttlingen, dem Antrag zuzustimmen.
 
TOP 8
FNP-Änderung "FF-PV Salchenfeld, Mittel- und Vorderfeld" in Aalen-Wasseralfingen - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Die Maschinenfabrik (Mafa) Alfing Kessler GmbH in Wasseralfingen plant nordöstlich und südwestlich ihres Betriebes Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV-Anlagen). Die Energiekosten sind in Deutschland im internationalen Vergleich hoch und stellen für die Maschinenfabrik Alfing Kessler GmbH einen Standortnachteil gegenüber anderen Ländern dar. Der Standort in Wasseralfingen weist einen jährlichen Energiebedarf von rd. 135.000 MWh Erdgas und rd. 65.000 MWh Strom auf, was zu einem CO2-Ausstoß von etwa 48.000 Tonnen führt. Bei der Mafa Alfing Kessler GmbH besteht sowohl werktags als auch am Wochenende eine hohe Grundlast, was den Energieverbrauch angeht.
 
Die Mafa Alfing Kessler GmbH ist eines der drei größten Unternehmen in der Stadt Aalen, vom Energieverbrauch liegt sie auf Platz zwei.
 
Planungsziel
 
Für die Errichtung einer FF-PV-Anlage nordöstlich und südwestlich der Mafa Alfing Kessler GmbH soll ein Bebauungsplan für ein Sonstiges Sondergebiet „Freiflächen- Photovoltaikanlage „FF-PV Salchenfeld, Mittel- und Vorderfeld, “ aufgestellt werden. Das Bebauungsplangebiet besteht aus zwei Teilbereichen: „Teilfläche Nord“ (ca. 4,56 ha) und der Teilfläche Süd (ca. 5,50 ha). Die Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 10,06 ha. Parallel ist der wirksame Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern (127. FNP-Änderung).
 
Verfahrensschritte im FNP-Änderungsverfahren
 
05.2026 Beratung AUST Aalen (Vorberatung) 05.2026 Gemeinderatssitzungen in Aalen, Hüttlingen und Essingen (Vorberatung) 05.2026 Auslegungsbeschluss Aufstellungsbeschluss § 2 BauGB Auslegungsbeschluss § 3 (2) BauGB bzw. § 3 (3) BauGB Zustimmung zur vereinfachten Änderung § 4 a (3) i. V. m. § 13 BauGB Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen § 3 (2) BauGB Satzungsbeschlüsse § 74 (6) LBO i. V. m. § 10 BauGB Feststellungsbeschluss der FNP-Änderung
 
Der Bürgermeister erläuterte den Sachverhalt.
 
Der Gemeinderat Essingen empfahl einstimmig den Vertretern der Verwaltungsgemeinschaft
Aalen-Essingen-Hüttlingen, dem Antrag zuzustimmen.
 
TOP 9
Kenntnisgabe von Beschlüssen aus Sitzungen
Kenntnisgabe aus nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 30.04.2026 Sanierung Riedweg 2. Bauabschnitt
Ein weiteres Grundstück zur Sanierung des Riedweges im 2. Bauabschnitt kann erworben werden.
 
Kenntnisgabe aus öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.05.2026
 
Einrichtung eines „Fahrdienstes“ in der Kommune im Zuge des Förderpro
      gramms „Quartiersimpulse“
Karl-Heinz Winter, Vorsitzender des evangelischen Vereins „Essingen hilft“ ging ausführlich auf die Einführung eines ehrenamtlichen Fahrdienstes in Essingen ein. Der Verwaltungsausschuss befürwortet dieses Vorhaben.
 
Kenntnisgabe aus öffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.05.2026
 
Errichtung Mini-Haus Flst. Nr. 189, Panoramastraße 22 in Lauterburg
 
Beschreibung des Bauvorhabens: Der Bauherr plant die Errichtung eines Mini-Hauses auf dem Flst. Nr. 189 in Lauterburg. Es wurde hierzu ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids nach § 57 LBO eingereicht. Folgende Einzelfragen sollen im Rahmen des Bauvorbescheids gemäß dem Antrag vom 03.04.2026 geklärt werden, ob das Bauen außerhalb des Baufensters für das geplante Objekt ausnahmsweise zulässig. Zudem sollte geklärt werden, ob als Dachform auch ein Flachdachstatt eines Satteldachs mit einer Dachneigung von 20-25° möglich ist.
 
Das erforderliche Einvernehmen gemäß § 31 i. V. mit § 36 BauGB im Rahmen des
Bauvorbescheids wurde einstimmig erteilt. Bei der Einreichung des Bauantrags muss ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden.
 
Neubau Zweifamilienhaus mit Garage (Haus West) Flst. Nr. 212, Heubacher Weg 42 in Lauterburg
 
Beschreibung des Bauvorhabens: Die Bauherren planen den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage (Haus West) auf dem Flst. Nr. 212 in Lauterburg. Es wurde hierzu ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO eingereicht.
 
Das erforderliche Einvernehmen nach § 34 BauGB i. V. mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
 
Neubau Zweifamilienhaus mit Garage (Haus Ost) Flst. Nr. 212/1, Heubacher Weg 44 in Lauterburg
 
Beschreibung des Bauvorhabens:  Die Bauherren planen den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage (Haus Ost) auf dem Flst. Nr. 212/1 in Lauterburg. Es wurde hierzu ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO eingereicht
 
Das erforderliche Einvernehmen nach § 34 BauGB i. V. mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
 
Ausbau und Erneuerung des Dachgeschosses sowie Umnutzung des Untergeschosses mit Tiefhof Flst. Nr. 4238, Heerweg 56 in Essingen
 
Beschreibung des Bauvorhabens: Die Bauherren planen den Ausbau und die Erneuerung des Dachgeschosses sowie die Umnutzung des Untergeschosses mit Tiefhof auf dem Flst. Nr. 4238 in Essingen. Es wurde hierzu ein Antrag im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO eingereicht.
 
Das erforderliche Einvernehmen nach § 31 BauGB i. V. mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
 
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit DoppelgarageFlst. Nrn. 107 und 110, Lindensteige 14 in Essingen
 
Beschreibung des Bauvorhabens: Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf den Flst. Nrn. 107 und 110 in Essingen. Es wurde hierzu ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO gestellt.
 
Das erforderliche Einvernehmen nach § 31 BauGB i. V. mit § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
 
Vergabe: PV Anlage Rathaus mit Lademöglichkeiten für E-Auto´s
 
Im Zuge von CO²-Einsparungen und Kostenreduzierungen beim Strombedarf für kommunale Gebäude in Essingen wurde in den Gremien beschlossen, dass die öffentlichen Gebäudemöglichst mit PV-Anlagen ausgerüstet werden sollen. Im Zuge dessen wurde von der Verwaltung insbes. das Rathaus überprüft. Die Verwaltung wurde hierbei von der N!Kom unterstützt.
 
Nach erster Vorstellungsrunde im der TA Sitzung vom 19.03.2026 wurde vom TA eine beschränkte Ausschreibung gefordert. In Zusammenarbeit mit N!Kom wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Submission fand am 23.04.2026 um 10:00 Uhr statt und brachte nachfolgendes Ergebnis:
 
Auswertung der eingehenden Angebote:
 
Firma Hamler, Mutlangen, 78.700,43 €, 100% Bieter, 86.608,54 €, 110% Bieter, 89.806,00 €, 114,1%
 
Das Angebot der Fa. Hamler für das Rathaus beläuft sich auf 1436€/kWp. Es liegt hier eine klare wirtschaftliche und für die Gemeinde Essingen kostengünstige Lösung vor, um das Rathaus mit PV-Modulen und Batteriespeicher, welcher notstromfähig ist, auszurüsten. Im Zuge der noch in diesem Jahr beginnenden Umrüstung der Heizungsanlage auf die Nahwärme, welche den CO²- Abdruck des Rathauses deutlich reduzieren wird, kann mit der Installation der PV-Anlage mit Speicher eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs erreicht werden.
 
Der Technische Ausschuss hat den folgenden fünf Beschlüssen jeweils mehrheitlich zugestimmt:
 
Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der PV-Planung und Ausschreibung Kenntnis. Die PV-Anlage wird an die Fa. Hamler, Mutlangen zum Angebotspreis mit 40.509,97 € Brutto vergeben. Die Umrüstung des Zählerschranks im Rathaus wird zum Angebotspreis mit 15.976,17 € Brutto vergeben. Die Ladeinfrastruktur in und am Rathaus wird zum Angebotspreis mit 22.214,29 € Brutto vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
 
Erneuerung der Schaltschränke für die Straßenbeleuchtung im Zuge des Eigenwirtschaftlichen Ausbaus der NetCom Glasfaser
 
Im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus des Glasfasernetzes durch die NetCom in der Gemeinde Essingen ergeben sich Anpassungs- und Erneuerungsbedarfe an der bestehen-den Infrastruktur der Straßenbeleuchtung, welche in diesem Zuge kostengünstiger mit umgesetzt werden können. Insbesondere macht die gesamte Leitungsführung für Glasfaser der NetCom im Gemeinde-gebiet sowie die technische Integration neuer Netzkomponenten den Austausch und die teilweise Neuerrichtung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung Sinn, diese mit der Maßnahme von der NetCom auszutauschen. Ziel der Maßnahme ist es, eine dauerhaft sichere, normgerechte und zukunftsfähige Steuerung der Straßenbeleuchtung sicherzustellen und veraltete marode Schaltschränke und Si-cherungen auszutauschen, um auch die Reparaturkosten für die folgenden Jahre weiter drücken zu können
 
Der Technische Ausschuss hat den zugehörigen Auftrag zur Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der NetCom in der Gemeinde Essingen einstimmig an die Aalener Firma Elektro Jerg zum Angebotspreis von 33.537,10 € brutto vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
 
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
 
TOP 10
Verschiedene kleinere Gegenstände und Bekanntgaben
Kein Anfall
 
TOP 11
Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat merkte an, dass am Wendehammer bei der Firma Gabo-Stahl ein tiefes Loch ist, dies sollte dringend abgedeckt werden.
Des Weiteren wollte er wissen, ob es rechtens ist, dass Parkplätze am Straßenrand als
 „Privat-Parkplatz“ gekennzeichnet werden können. Dies ist nicht in Ordnung und wird geahndet, so der Bürgermeister.
 
 
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.