Neufassung der Schulgeldordnung der Musikschule Essingen
Der Gemeinderat hat am 22.10.2026 folgende Schulgeldordnung beschlossen:
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Schulgeld
Die Musikschule Essingen erhebt für die Teilnahme am Unterricht ein Schulgeld. Dieses wird als Jahresgebühr auch während der Schulferien erhoben und in monatlichen Raten jeweils zum 10. des Monats zur Zahlung fällig. Die Schulgeldordnung ist bindender Bestandteil des Unterrichtsvertrags bzw. der Anmeldung.
Elementarunterricht
1.1. Musikgarten (Singemaus, für Kinder ab 1 Jahr)
Schulgeld 25,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
ab 4 Kinder 45 Minuten
1.2. Musikzwerge (Musikkater, für Kinder ab 3 Jahren)
Schulgeld 25,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
ab 4 Kinder 45 Minuten
1.3. Musikalische Früherziehung (für Kinder ab 4 Jahren)
Schulgeld 25,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
ab 4 Kinder 45 Minuten
1.4. Musikalische Grundausbildung (Instrumentenkarussell)
Schulgeld 25,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
ab 4 Kinder 45 Minuten
1.5. Kindertanz / Ballett und Ballettvorschule
Schulgeld 30,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
ab 6 Kinder 60 Minuten
Einzelunterricht
a) Schulgeld 45,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit 20 Minuten
b) Schulgeld 55,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit 25 Minuten
c) Schulgeld 66,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit 30 Minuten
d) Schulgeld 90,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit 40 Minuten
Gruppenunterricht
a) Schulgeld 36,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
2er-Gruppe 30 Minuten
Jede weitere Belegung plus 15 Minuten Unterrichtszeit
b) Schulgeld 48,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit
2er-Gruppe 40 Minuten
Jede weitere Belegung plus 20 Minuten Unterrichtszeit
Ensemblefächer
a) Schulgeld
bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 10,00 €/Monat
b) Schulgeld
ohne Belegung eines Hauptfachs 27,00 €/Monat
wöchentliche Unterrichtszeit:
3 Teilnehmer 30 Minuten
4 Teilnehmer 40 Minuten
5 Teilnehmer 50 Minuten
mehr als 5 Teilnehmer 60 Minuten
Liebhaberorchester, Frauenchor
a) Schulgeld
bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 5,00 €/Monat
b) Schulgeld
ohne Belegung eines Hauptfachs 15,00 €/Monat
Kooperationsangebote und Klassenunterricht Parkschule
a) Schulgeld
bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 5,00 €/Monat
b) Schulgeld
ohne Belegung eines Hauptfachs 12,00 €/Monat
Workshops
Schulgeld 150,00 €
Unterrichtszeit 8 Einheiten á 30 Minuten
Leihinstrumente
im 1. Jahr 10,00 €/Monat
im 2. Jahr 16,00 €/Monat
ab dem 3. Jahr 26,00 €/Monat
Aufnahmegebühr 5,00 €
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Umsatzsteuer
Sofern die Leistungen dieser Schulgeldordnung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu den vorgenannten Entgelten zusätzlich der jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz erhoben.
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Familienermäßigung
Besuchen mehrere Elternteile oder Geschwister aus einer Familie die Musikschule, so sind für die älteste Person 100%, mit absteigendem Alter für die zweite Person 80% und für jede weitere Person 60% des Schulgeldes zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr (§ 1 Nr. 9) sowie die Schulgelder nach § 1 Nr. 5 und 6 sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
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Inkrafttreten Diese Schulgeldordnung der Musikschule Essingen tritt am 01.01.2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulgeldordnung der Musikschule Essingen vom 01.01.2024 außer Kraft.
Essingen, 23.10.2026
gez. Hofer
Bürgermeister
