Digitalisierung in Essingen Online-Fragebogen und Infos zum aktuellen Projekt.
WICHTIG!!! Die Regelungen für den aktuellen Lockdown in der Zusammenfassung des Landes (in einer PFD-Datei). (1,392 MB)
Kitas und Schulen noch bis Ende Januar geschlossen Leider haben die unternommenen Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns bisher nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht. Aus diesem Grund werden die Schließungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen bis Ende Januar fortgeführt.
Ausgenommen von der Untersagung des Betriebs ist die Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Grundschulförderklassen, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulkindergärten.
Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder,
1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
2. deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (dies gilt für Präsenz- ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung gehindert sind,
3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.
·Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die Voraussetzungen erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist.
Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen sowie an Sonn- und Feiertagen, wie auch am Wochenende.
Die Notbetreuung in den Kitas organisiert der jeweilige Träger der Einrichtung. Anmeldeformulare und Informationen erhalten Sie in bzw. von der Kindertageseinrichtung.
Informationen zur Notbetreuung in der Parkschule gibt es auf der Homepage: https://www.parkschule-essingen.de
Die Notbetreuung kann ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar 2021
Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unerlässlich, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen. Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert.
·In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen. Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich.
·Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen.
·Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
·Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Alle weiteren Regelungen, die Bund und Länder im Rahmen des Lockdowns beschlossen haben, finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.
Gemeindeverwaltung geöffnet
– um Terminvereinbarung wird gebeten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/Alltagsmaske ist Pflicht – Die Gemeindeverwaltung ist weiter geöffnet. Es wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung (gerne auch per E-Mail) mit dem zuständigen Sachbearbeiter gebeten. Die Terminvereinbarung soll dazu dienen, dass sich keine Warteschlangen/Personenansammlungen bilden und so einen Beitrag zur Verringerung des Ansteckungsrisikos leisten. Die Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung finden Sie auf der Unterseite "Mitarbeiter der Gemeinde Essingen" und "Was erledige ich wo". Gerne hilft Ihnen auch unsere Telefonzentrale unter 07365/83-0 weiter.
Bitte besuchen Sie das Rathaus nicht persönlich, wenn Sie Symptome eines Atemweginfekts oder Fieber haben oder in Kontakt zu einer infizierten Person stehen/standen und noch keine 14 Tage seither vergangen sind.
Beim Betreten des Rathauses wird um Beachtung der besonderen Zugangs-, Hygiene- und Schutzmaßnahmen gebeten, besonders auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands von mindestens 1,5 Metern wird hingewiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist Pflicht. Dies soll dem Schutz der Besucher und der Rathausmitarbeiter dienen. Nur so kann auch weiterhin die Funktion der Gemeindeverwaltung gewährleistet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Freizeit-Tipp
Im Essinger Schlosspark, im Bereich der Remsterrassen und an weiteren Standorten lädt die Skulpturenschleife (2,849 MB) zu einem Spaziergang und zum Verweilen ein.
Aktuelles aus der Gemeinde Essingen
Aktuelle Ausschreibungen
Momentan gibt es keine öffentlichen Ausschreibungen bei der Gemeinde Essingen.