WICHTIG!!! Die Regelungen für den aktuellen Lockdown in der Zusammenfassung des Landes (in einer PFD-Datei). (1,435 MB)
Fortsetzung der Notbetreuung in den Kitas und in der Parkschule ab 11.01.2021 Um der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden die Schließungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach den Weihnachtsferien fortgeführt.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bis einschließlich 17.01.2021 grundsätzlich geschlossen bleiben.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten und sie dadurch an der Betreuung Ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Dies gilt für Präsenz- ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist oder deren Eltern anderweitige dringende Gründe nennen (z.B. Pflege von Angehörigen), haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen sowie an Sonn- und Feiertagen, wie auch am Wochenende.
Die Notbetreuung in den Kitas organisiert der jeweilige Träger der Einrichtung. Anmeldeformulare und Informationen erhalten Sie in bzw. von der Kindertageseinrichtung.
Schule:
In Baden-Württemberg gibt es bis Ende Januar für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen keinen Präsenzunterricht, dafür findet Fernunterricht statt. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule soll während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien treten, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
Informationen zur Notbetreuung gibt es auf der Homepage der Parkschule: https://www.parkschule-essingen.de
Die Notbetreuung kann ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar 2021
Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unerlässlich, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen. Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert.
·In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen. Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich.
·Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen.
·Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
·Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Alle weiteren Regelungen, die Bund und Länder im Rahmen des Lockdowns beschlossen haben, finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.
Gemeindeverwaltung geöffnet
– um Terminvereinbarung wird gebeten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/Alltagsmaske ist Pflicht – Die Gemeindeverwaltung ist weiter geöffnet. Es wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung (gerne auch per E-Mail) mit dem zuständigen Sachbearbeiter gebeten. Die Terminvereinbarung soll dazu dienen, dass sich keine Warteschlangen/Personenansammlungen bilden und so einen Beitrag zur Verringerung des Ansteckungsrisikos leisten. Die Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung finden Sie auf der Unterseite "Mitarbeiter der Gemeinde Essingen" und "Was erledige ich wo". Gerne hilft Ihnen auch unsere Telefonzentrale unter 07365/83-0 weiter.
Bitte besuchen Sie das Rathaus nicht persönlich, wenn Sie Symptome eines Atemweginfekts oder Fieber haben oder in Kontakt zu einer infizierten Person stehen/standen und noch keine 14 Tage seither vergangen sind.
Beim Betreten des Rathauses wird um Beachtung der besonderen Zugangs-, Hygiene- und Schutzmaßnahmen gebeten, besonders auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands von mindestens 1,5 Metern wird hingewiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/Alltagsmaske ist Pflicht. Dies soll dem Schutz der Besucher und der Rathausmitarbeiter dienen. Nur so kann auch weiterhin die Funktion der Gemeindeverwaltung gewährleistet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Freizeit-Tipp
Im Essinger Schlosspark, im Bereich der Remsterrassen und an weiteren Standorten lädt die Skulpturenschleife (2,849 MB) zu einem Spaziergang und zum Verweilen ein.
Aktuelles aus der Gemeinde Essingen
Aktuelle Ausschreibungen
Momentan gibt es keine öffentlichen Ausschreibungen bei der Gemeinde Essingen.