Leistungen

Internationalen Führerschein beantragen

Grundsätzlich gelten die nationalen Führerscheine auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. In allen Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins.

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Internationalen Führerscheins sollte das 18. Lebensjahr vollendet sein und ein Hauptwohnsitz im Ostalbkreis bestehen.

Außerdem ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins erforderlich. Nähere Angaben zur Ausstellung eines Kartenführerscheins erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Umtausch in einen EU-Kartenführerschein“.

Verfahrensablauf

Damit der Internationale Führerschein rechtzeitig ausgestellt werden kann, werden Sie gebeten, sich ca. 4 Wochen vor Ihrer bevorstehenden Reise mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen, damit die Ausstellung des Internationalen Führerscheins geprüft werden kann. In den meisten Fällen ist auch eine kurzfristige Ausstellung möglich.

Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) oder aufgrund einer persönlichen Vorsprache des/der Betreffenden bzw. durch Bevollmächtigung einer anderen Person bei der Fahrerlaubnisbehörde in Aalen oder in Schwäbisch Gmünd.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • EU-Kartenführerschein (bei Antragstellung auf dem Postweg ist eine Kopie ausreichend)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der betreffenden Person (bei Antragstellung auf dem Postweg ist eine Kopie ausreichend)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (trifft nur bei einer Bevollmächtigung einer anderen Person zu)

Kosten

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,00 € und ist bei Antragstellung zu bezahlen.

(Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.)

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat, unter welchen Voraussetzungen Sie im Zielstaat von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch

machen dürfen.

Wir werden für Sie einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.11.1968 ausstellen. Sollten Sie nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Türkei oder die Vatikanstadt reisen, benötigen Sie einen Internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.4.1926.

In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine entsprechende Information von Ihnen.

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 14.01.2026