Leistungen

Registrierantrag als ermächtigter Tierarzt durchführen

Heimtierausweise dürfen nur an ermächtige Tierärzte ausgegeben werden, wofür diese registriert werden müssen. Erst nach der erfolgten Registrierung erhalten praktizierende Tierärzte die notwendige Betriebsnummer, um Heimtierausweise über die HIT-Datenbank beziehen zu können.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Registrierung und Erteilung der Betriebsnummer ist die Niederlassung als praktizierender Tierarzt Voraussetzung. Eine Registrierung benötigen lediglich die Praxisinhaber, Assistenztierärzte und Praxisvertreter benötigen keine eigene Registriernummer, sondern agieren unter der Verantwortung des Praxisinhabers. Bei einer gleichberechtigten Praxisgemeinschaft (GbR, GmbH oder GmbH & Co.KG) ist nur eine Betriebsnummer für den Praxisstandort erforderlich. Werden mehrere Praxen an einem Standort betrieben, so ist für jede Praxis eine eigene Betriebsnummer zu beantragen.

Verfahrensablauf

Die untere Veterinärbehörde prüft die Berechtigung zur Erteilung einer Betriebsnummer. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Betriebsnummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Fristen

Eine Bestellung von Heimtierausweisen ist erst nach erfolgter Registrierung und Erteilung einer Betriebsnummer möglich.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Niederlassung als praktizierender Tierarzt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Die vergebene Betriebsnummer ist an den Ort der Tätigkeit/Niederlassung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern ein Tierarzt den Standort der Praxis in eine andere Gemeinde verlegt, ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Vertiefende Informationen

Nähere Informationen zur Bestellung der Heimtierausweise erhalten Sie unter https://www.hi-tier.de/infoHTP.html.

Rechtsgrundlage

Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Tiergesundheitsanforderungen für die Verbringung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken.

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 06.07.2026